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Rechtsstreit: Urteil im Burschenschafter-Streit gefallen

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Rechtsstreit
 

Urteil im Burschenschafter-Streit gefallen

Das Bonner Landgericht hat am Mittwoch erlaubt, daß der Chefredakteur der Verbandszeitung der Deutschen Burschenschaft, Norbert Weidner, als „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung“ bezeichnet werden darf. Inhaltlich sei die „substanzarme“ Behauptung von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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Urteil: Behauptungen sind substanzarm Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

BONN. Das Bonner Landgericht hat am Mittwoch erlaubt, daß der Chefredakteur der Verbandszeitung der Deutschen Burschenschaft, Norbert Weidner, als „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung“ bezeichnet werden darf. Die Richter begründeten in ihrem Urteil, die vom Betreiber des Denunziationsportals „Quo Vadis Buxe“, Christian Becker, getätigten Äußerungen seien „substanzarm“ und enthielten kaum einen „konkreten Tatsachengehalt“.

Auch sei die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten worden. Die Aussagen seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies gelte auch für den unbelegten Vorwurf Beckers, Weidner wolle angeblich eine „rechtsextreme Studentenpartei“ gründen.

Die Kammer untersagte Becker, der das Pseudonym Justus Liebig nutzen soll, jedoch, weiter zu behaupten, der Schriftleiter der Deutschen Burschenschaft habe eine seiner E-Mails gehackt. Becker war es nicht gelungen, den Wahrheitgehalt dieser Aussage zu untermauern. Sowohl Becker als auch Weidner sind Mitglied der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn. Beide Streitparteien können innerhalb eines Monats Berufung vor dem Oberlandesgericht in Köln einlegen. (ho)

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