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Leipzig: Universität muß historische Sammlung an jüdische Organisation abtreten

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Leipzig
 

Universität muß historische Sammlung an jüdische Organisation abtreten

Die Universität Leipzig muß eine wertvolle Sammlung altägyptischer Exponate an die „Conference on Jewish Material Claims Against Germany“ übergeben. Die Hochschule hatte nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts nicht beweisen können, daß der ursprüngliche jüdische Eigentümer die Stücke 1937 freiwillig an die Universität verkauft habe.
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Justitia: Die Göttin der Gerechtigkeit schaut auch mal genauer hin Foto: HHS/Pixelio.de

BERLIN. Die Universität Leipzig muß eine wertvolle Sammlung altägyptischer Exponate an die „Conference on Jewish Material Claims Against Germany“ übergeben. Die Hochschule hatte nicht beweisen können, daß der ursprüngliche jüdische Eigentümer die Stücke 1937 freiwillig an die Universität verkauft habe, teilte das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Urteil am Donnerstag mit.

Der jüdische Professor Georg Steinhoff hatte die Sammlung für mehr als 8.000 Reichsmark an die Leipziger Hochschule verkauft, obwohl er den Wert auf knapp 10.000 Reichsmark geschätzt hatte. Es sei deswegen nicht auszuschließen, daß er seine Sammlung nur unter Druck verkaufte, urteilte das Gericht.

Auch eine Aussage vom Sohn Steinhoffs, wonach dieser seine Exponate verkaufen wollte, weil er Geld zum Kauf einer neuen Firma brauchte, stimmte das Gericht nicht um.

Sammlung verbleibt vorerst in Deutschland

Die Universität reagierte enttäuscht auf das Urteil. „Das Gericht hat nicht anerkannt, daß wir ein Szenario rekonstruiert haben, bei dem verfolgungsbedingter Zwang keine Rolle spielte“, sagte der Kurator des Ägyptischen Museums, Dietrich Raue der Leipziger Volkszeitung.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das „Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen“ die Hochschule aufgefordert, die 163 Stücke an den Zusammenschluß jüdischer Organisationen zu übergeben. Dagegen hatte die Universität vor dem Verwaltungsgericht Einspruch eingelegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Hochschulleitung kündigte an, „weitere Schritte gegen diese Entscheidung“ zu prüfen. Bis dahin verbleibt die Sammlung in Deutschland. (ho)

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