Am 12. September will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Soviel Zeit haben sich die Verfassungsrichter in einem Eilverfahren noch nie gelassen.
Für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der vergangene Woche in Karlsruhe die Richter zu einer schnellen Entscheidung aufgefordert hatte, ist dies zunächst eine Niederlage. Es ist aber wahrscheinlich, daß am Ende er als der strahlende Sieger dasteht.
So deutet der Aufschub der Entscheidung darauf hin, daß das Bundesverfassungsgericht wie gehabt die Entscheidungen des Bundestages absegnet, aber zur Besänftigung der Gemüter der Kritiker für die Zukunft angeblich enge Grenzen setzt.
Gericht wird ESM vermutlich als verfassungsmäßig einstufen
Schon in seinem Maastricht-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Übertragung von weitreichenden Kompetenzen an die EU und die Einführung des Euro für zulässig erklärt, aber deutlich gemacht, dass der Übertragung weitere Befugnisse Grenzen gesetzt sind.
Auf dieses Urteil beriefen sich auch die Kläger gegen den Lissabon-Vertrag und mußten sich belehren lassen, daß der Vertrag, der deutlich die im Maastricht-Urteil gezogenen Grenzen überschritt, eben noch verfassungsgemäß sei. Es spricht vieles dafür, daß dies auch am 12. September wieder so sein wird.
Ihre Darstellung ist sicher richtig. Man sollte aber meiner Ansicht nach ergänzen, dass Deutschland im Gouverneursrat ein Vetorecht besitzt. Dort sitzt zwar ein Vertreter der Exekutive und nicht des deutschen Parlaments, aber immerhin gibt es das deutsche Vetorecht. Hier könnte z.B. das BVG ansetzen und den Einfluss des Bundestages auf den deutschen Vertreter des Gouverneursrates klar definieren.
Was aber nichts an der Ausplünderung Deutschlands ändert, denn wie sich der Bundestag in der Eurokrise verhält dürfte leider hinlänglich bekannt sein.
Hans Holt aus Berlin
Donnerstag, 19-07-12 09:31
Es ist dankenswert, dass Herr von Loen die wichtigsten Unterwerfungspassagen aus dem ESM darlegt. Die meisten politischen Normalos kennen diese nämlich nicht und schon gar nicht die Leute, welche sich selbst als "Volksvertreter" bezeichnen.
Der Ehrlichkeit halber sollten die Kommissare in Brüssel ihre EMS-Junta als "EU-Protektoren" bezeichnen. Im direkten Vergleich zwischen "Gouverneur" und "(Reichs)Protektor" ist der letzt genannte Begriff der Zutreffende. Denn: Nach Inkrafttreten des EMS ist die BRD nur ein fremdbestimmtes Protektorat im Sinne des nationalsozialisten Sprachgebrauchs, in dem man krampfhaft den Sinn des lateinischen Wortes "protectes" (o.ä.) sucht.
E R aus D
Mittwoch, 18-07-12 22:29
Diese Einschätzung halte ich auch für die wahrscheinlichste.
Grundsätzlich hat in einer repräsentativen Demokratie das Parlament natürlich das Recht, einen gewissen Teil des Volksvermögens zu verpfänden. Entscheidend wird die Höhe sein, bis zu welcher dies möglich ist. Ich hoffe das BVG trifft hierzu eine Aussage.
Teile des Vertrages sind aber verfassungswidrig, wie die unbegrenzte Nachtschusspflicht.
Damit wird der Vertrag aber als Ganzes ungültig und muss nachverhandelt werden.
Meines Erachtens hat das Gericht einen wahrhaft salomonischen Weg beschritten.
Die Zweimonats-Frist, wird vor allem ein Test von Schäubles gebetsmühlenartigem Vortrag Eile sei geboten sein. Da nichts von allen befürchteten Katastrophen eintritt, werden die Märkte sicher auch eine weitere Verhandlungspause gelassen hinnehmen.
Im Anschluss an die zwei Monaten hätte Schäuble dann Zeit, die Auflagen des Gerichtes bis zu endgültigen Urteilsverkündung nachzuverhandeln.
Mit solch einem Ergebnis könnte ich gut leben, da die unbegrenzte Haftung dann verhindert wäre.
Dann wären wir noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Ist zwar immer noch nicht schön, aber der völligen Vernichtung wären wir noch einmal entgangen.
Thorsten Müller aus Berlin
Mittwoch, 18-07-12 21:28
Die lange Dauer soll den Eindruck erwecken, daß eine intensive Prüfung erfolgt. Letzlich wird das gemacht, was die Herrschenden wollen
August Heinrich von Loen aus Deutschland
Mittwoch, 18-07-12 16:39
Wenn das BVG dem ESM-Vertrag zustimmt, wird der BP das Gesetz unterzeichnen und ein Weg zurück ist nicht mehr möglich. Mit der Unterzeichnung ist der Vertrag völkerrechtsverbindlich.
Art. 8 des Vertrages limitiert das Kapital auf 700.000.000.000.
Ist dieses Stammkapital ausgeschöpft, kann der Gouverneursrat Kraft eigener Vollmacht das Stammkapital erhöhen. Dazu ermächtigt ihn Art. 10 (1) des ESM-Vertrages.
Art. 10
(1) „Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern…“
Die deutsche Volkswirtschaft ist die stärkste im Euroland. Sie wird so lange in Anspruch genommen werden können, bis auch aus ihr nichts mehr herauszupressen ist.
Kein Parlament und kein BVG wird irgendetwas daran ändern können, wenn der Gouverneursrat aufgrund der Finanzlage europäischer Banken beschließt, weiteres Kapital zur Deckung des ESM von Deutschland zu fordern. Deutschland muß zahlen, solange es noch zahlen kann.
Den Bürgern bleibt nur die vage Hoffnung, daß das BVG weiß, was es beschließt. Es kann durchaus sein, daß es mit der Entscheidung pro ESM den Grundstein für seine eigene Abschaffung legt, dies sollte es in seine Überlegungen mit einbeziehen.
Hans Holt aus Berlin
Mittwoch, 18-07-12 16:14
Im militärischem Sprachgebrauch wird solche Situation entweder als "taktische Frontbegradigung" oder "psychologische Kriegsführung" bezeichnet. Das gerade die friedenstiftenden Weicheier sich solcher Tricks bedienen, zeigt, dass diese dazu gelernt haben. Michel schläft immer noch. Manchmal fliegt eine Schmeißfliege um seine Nase und im Unterbewusstsein wedelt er mit der Hand - mehr nicht.
Herr Erdel, das ist KEINE vorläufige Niederlage, es ist die sich abzeichnende sichere Niederlage des Deutschen Volkes!
Michel de Nostredame aus Saint-Rémy
Mittwoch, 18-07-12 12:26
Im zwölften Jahre nach der Jahrtausendwende werden in Europa die Marionetten am hohen Gericht den Narrenzug nicht aufhalten.
Der Tag des Urteils (Mittwoch, 12.9.2012) wird Europa sprengen wie im fernen Land der Sturz der hohen Türme jenseits des großen Wassers (Dienstag, 11.9.2001).
Danach werden Alle in die Sklaverei geführt werden.