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Deutschland

Donnerstag, 29.07.2010

Verfassungsgericht bestätigt Rentenkürzung für DDR-Funktionäre

 

Staatsfunktionäre zum 40. Jahrestag der DDR 1989 in Berlin Foto: Wikipedia/Bundesarchiv

KARLSRUHE. Die Rentenkürzung für ehemalige DDR-Staatsfunktionäre ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Einschätzung des Gesetzgebers, daß die Rente für Funktionäre teilweise politische Anpassung und unbedingte Erfüllung des Herrschaftsanspruches der SED belohnen sollte. Eine Kürzung sei daher verfassungskonform.

Ein früherer DDR-Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie ein stellvertretender Minister für Leichtindustrie hatten dagegen geklagt. Sie werteten die Rentenkürzung unter anderem als „Rentenstrafrecht“.

Kein Rentenstrafrecht

Die Karlsruher Richter wiesen den Einwand jedoch zurück. Der bundesdeutsche Gesetzgeber sanktioniere nicht früheres Verhalten der Betroffenen, sondern versage die Fortschreibung von Vorteilen aus dem System der DDR im Rentenrecht der Bundesrepublik. Die „den Klägern verbleibenden Renten liegen immer noch erheblich über der Durchschnittsrente eines früheren Bürgers der DDR“, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Bereits der Einigungsvertrag 1990 hatte festgelegt, daß ungerechtfertigte und überhöhte Rentenansprüche aus DDR-Zusatzversorgungssystemen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu überführen sind. Entsprechende Regelungen im sogenannten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz erklärte das Verfassungsgericht 1999 und 2004 für verfassungswidrig. (cs)



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Simone Rasel aus Berlin

Freitag, 30-07-10 13:22

Ein gutes Urteil! Ich finde, die gesamte DDR-Führungsschicht sollte das an Rente erhalten, was sie in ihrem Leben "erarbeitet" haben - in Ostmark, umgerechnet in Euro!

 

Walter K aus D

Freitag, 30-07-10 11:59

@ Hans Meier aus Berlin
"Das Problem der Rentenkürzung ist viel difiziler,.... Betroffen sind davon auch ehemalige Generale, Offiziere und Berufskader der NVA, der Volkspolizei und der anderen bewaffneten Organe der DDR.
Diese haben aber per se primär nichts mit dem System SED & MfS zu tun und vor allem waren es im Herbst 89 Generale & Offiziere der NVA, die ein Blut vergießen verhinderten."
Einspruch und Widerspruch!
Offiziere und Generäle der NVA oder VP waren Teil des Establishments! Denn sie haben sich diese Posten in einer menschenverachtenden Diktatur erarbeitet!
Es waren Aktivisten und keine armen Mitläufer!
Nur die Tatsache, dass sie nicht zu persönlichen Mördern wurden - macht sie doch wohl nicht zu Helden?

 

Hans Meier aus Berlin

Freitag, 30-07-10 08:35

Das Problem der Rentenkürzung ist viel difiziler, als mancher glauben mag. Betroffen sind davon auch ehemalige Generale, Offiziere und Berufskader der NVA, der Volkspolizei und der anderen bewaffneten Organe der DDR.

Diese haben aber per se primär nichts mit dem System SED & MfS zu tun und vor allem waren es im Herbst 89 Generale & Offiziere der NVA, die ein Blut vergießen verhinderten.

Wenn bspw. die Kommandeure der Garnison Dresden im Oktober - November 89 das gemacht hätten, was Herr Modrow, den Teile der BRD Medien in dieser Zeit als Reformer feierten, in Form der Durchsetzung des Befehles 105/89 wollte, dann würde sehr wahrscheinlich die Geschichte anders verlaufen sein.

 

Alexander Schonath aus Heilbronn

Donnerstag, 29-07-10 22:03

Diese ehemaligen Minister und Parteifunktionäre waren für die Einsperrung von Millionen Deutschen, Meinungsunterdrückung, Staatsterror, Spitzeltum, Totalüberwachung, Freiheitsberaubung, Folter, Tötung, Mauermord und Mord verantwortlich. Die hätten lebenslange Haftstrafen bekommen sollen und keine Altersversorgung.

 

Hans Holt aus Berlin

Donnerstag, 29-07-10 15:28

Wer glaubt, die Systemrichter haben so entschieden, weil sie der Meinung waren, die ehemaligen DDR-Stützen hätten es wegen ihrer Systemtreue zur DDR verdient, der irrt sich. Diese Entscheidung entsprang nur der finanziellen Notlage der selbstverschuldeten BRD. So einfach ist es. Uns wird diese Entscheidung als demokratische Rechtssprechung verkauft. Übrigens: Die Witwe des Blutrichters Roland Freisler (Volksgerichtshof) hat in der Alt-BRD eine stattliche Rente bezogen, bevor sie nach Walhalla entschwandt.

 

Walter K aus D

Donnerstag, 29-07-10 14:23

Für jeden DDR Bonzen genau soviel Rente, wie die SED-Opfer als "Ehrenpension" bekommen, nämlich 250€ mtl.!
Das sollte genügen - und wäre fair!

 
 

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