Interview

Dienstag, 10.02.2009

„Warum nicht ein Tribunal von Dresden?"

Von Moritz Schwarz

„Abwegig ist das keineswegs“

Würden die alliierten Flächenangriffe als Kriegsverbrechen erkannt, müßte die Bundesregierung dann prüfen, ob heute noch Verantwortliche leben, und auf deren Auslieferung bestehen, zumindest auf deren Überstellung nach Den Haag?

Schumacher: Ihre Frage zielt darauf ab, ob 1939 bis 1945 völkerstrafrechtliche Verbote des Area Bombing gegolten haben. Abwegig ist das keineswegs. Kaum jemand bekannte sich bis zum Zweiten Weltkrieg zur Existenz oder Schaffung konkreter Straftatbestände, durch die beispielsweise Humanitätsverbrechen wie der Judenmord hätten geahndet werden können.

Dennoch konstituierte sich 1945 kurzfristig der Internationale Gerichtshof zur Bestrafung maßgebender NS-Verbrecher – aus im Kern überzeugenden völkerrechtlichen Gründen. Also, ich würde der Bundesregierung ein solches Vorgehen empfehlen.

„War Churchill ein Kriegsverbrecher?“

In Ihrem Buch sprechen Sie von der Einrichtung eines „Dresden-Tribunals“.

Schumacher: Ja, ich widme mich in einem eigenen Kapitel der Frage: „War Churchill ein Kriegsverbrecher?“ Ein „Dresden-Tribunal“ wäre in der Konsequenz eine Ergänzung des Nürnberger Tribunals gewesen. Praktisch ist es für ein solches Tribunal natürlich zu spät, da alle Hauptverantwortlichen längst tot sind. Aber was wäre gewesen, wenn?

Drei Szenarien sind möglich: Erstens, das Tribunal hätte die Relevanz der HLKO in dieser Frage verkannt und sich auch nicht zur Anerkennung von ungeschriebenem Luftkriegsgewohnheitsrecht durchgerungen: Winston Churchill und der verantwortliche Luftmarschall Arthur Harris wären freigesprochen worden.

Zweitens, das Tribunal hätte die Relevanz der HLKO zwar unterstellt, sich aber gleichzeitig zu einem gewohnheitsrechtlichen „rechtfertigenden Notstand“ bekannt. Das entspricht in etwa der Auffassung, die heute in Großbritannien vorherrschen dürfte: Zur Niederwerfung Hitler-Deutschlands waren alle Mittel erlaubt, selbst der „nächtliche Massenmord“ (Golo Mann) in unseren Städten. Churchill und Harris wären auch bei dieser Sichtweise freigesprochen worden.

Drittens, das Tribunal hätte sich streng an die HLKO und die in sie eingebundenen Zivilschutzprinzipien der philosophischen Aufklärung gehalten: Churchill und Harris wären als Kriegsverbrecher verurteilt worden! Fragt sich nur: Wären sie dann auch gemeinsam mit Keitel, Kaltenbrunner und Jodl gehängt worden?