Deutschland

Montag, 02.11.2009

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Massaker der Roten Armee ein

 

Der Rote Stern, Symbol der Roten Armee Foto: Wikipedia

TREUENBRIETZEN. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die Ermittlungen gegen die Täter des Massakers von Treuenbrietzen eingestellt. In der brandenburgischen Kleinstadt waren Ende April 1945 mehrere hundert Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, zusammengetrieben und ermordet worden. Verantwortlich dafür sollen Soldaten der Roten Armee gewesen sein.

Wie der stellvertretende Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Lange auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mitteilte, könne seine Behörde die Ermittlungen nicht fortsetzen, da ein sogenanntes Strafverfolgungshindernis vorliege. Nach Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 sind „strafbare Handlungen, in die Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige verwickelt sind“, von der Zuständigkeit deutscher Gerichte ausgenommen.

Dies habe laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz nach wie vor Gültigkeit, sagte Lange. Deshalb prüfe man derzeit, ob eine Übergabe an russische Strafverfolgungsbehörden möglich sei. Er gehe davon aus, daß dies in etwa zwei Wochen abgeschlossen sei, so der Oberstaatsanwalt.

Schwierige Ermittlungen

Anlaß des Massakers war der Tod eines sowjetischen Oberstleutnants während einer Siegesfeier. Angeblich war er von einem SS-Angehörigen erschossen worden und die Ermordung der Zivilisten eine Vergeltungsaktion. In anderen Versionen heißt es jedoch auch, daß der sowjetische Offizier im Streit mit einem anderen Rotarmisten getötet worden sein könnte.

Die Ermittlungen gestalteten sich für die Staatsanwaltschaft unter anderem schwierig, weil es offenbar keine Zeugen vom Tatzeitpunkt gibt, sondern lediglich Personen, die die Zusammentreibung der Zivilisten beobachtet hatten. Auch seien laut Oberstaatsanwalt Lange bislang keine Überreste der Ermordeten gefunden worden. (krk)



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Frank F. aus Franken

Samstag, 07-11-09 10:18


Ist schon "putzig", daß man mit einem Gesetz aus dem Oktober 1945 nachträglich ein Verbrechen aus dem April 1945 legitimieren kann.

 

Michael Karthäuser aus St. Vith

Dienstag, 03-11-09 20:38

(2)
Fragen:
Sind die beiden nun verbundenen Häuser identisch mit dem alten Haus?
Wem gehören die Häuser? Den Toten? Den Bewohnern? Der Hausverwaltung? Ich gehe nach wie vor davon aus: mir!

 

Michael Karthäuser aus St. Vith

Dienstag, 03-11-09 20:37

(1)
Liebe mitlesende Bundesdeutsche,
ich dringe in ein Haus ein, schmeisse alle Bewohner raus, ermorde und entführe einige andere, wieder andere lasse ich dabei zusehen, wie ich das Haus abreisse und an dieser Stelle drei neue errichte. Die Hausverwaltungen bestimme ich und die Hausordnungen ebenfalls. Irgendwann, viele Jahre später, erlaube ich, eine Verbindung zwischen zweien der Häuser zu bauen. Die Menschen in diesen beiden Häusern haben längst vergessen, dass diejenigen im dritten Haus auch auf ihrem Grundstück leben. Da sie sie kaum kennen, wollen sie gar keine Verbindung zu diesem Haus. Reicht ja, wenn man da klingeln kann.

 

Thomas Urbatzka aus Dormagen

Dienstag, 03-11-09 19:41

Ich kann jedem JF-Leser und auch jedem anderen nur raten, nicht alles zu glauben sondern selbst zu hingerfragen (Teilvereinigung, UN, UNO, Lissabon Vertrag usw.) und man wird feststellen, das Deutschland immer noch ein besetztes Land ist!

Liebe Landsleute! Wacht endlich auf und kehrt zu euren (unseren) Wurzeln zurück!

 

C. M. aus Österreich

Dienstag, 03-11-09 15:58

Ich habe natürlich auch keine Ahnung, ob die Aussage bzgl. der Kontrollratsgesetzes zutreffend ist. Aber das ist eigentlich auch eher irrelevant, es ist angesichts der Politik der deutschen (und auch österreichischen) Regierung ohnehin kaum denkbar, dass Morde der Siegermächte von den Besiegten verfolgt werden.
Also selbst wenn derartige Verfahren rechtlich möglich wären, so sind diese sicher nicht im Interesse der Herrschenden.

 

Hans Dampf aus Nürnberg

Dienstag, 03-11-09 14:15

An die Junge Freiheit Redaktion:
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie den Hintergrund dieses Sachverhaltes mal weiter nachrecherieren würden. So wie es aussieht, scheint hier wirklich eine starke Souveränitätseinschränkung vorzuliegen.
Die Frage ist doch, wie souverän ist Deutschland wirklich nach der Wiedervereinigung? Ist das deutsche Volk wissentlich von der Kohlregierung hintergangen worden?
Wieso gibt es immer noch keine Ausrufung über eine vom deutschen Volk bestimmte neue Verfassung?

 

Hasso Gantze aus Swakopmund/Namibia

Dienstag, 03-11-09 10:32

Hat schon mal jemand nachgedacht, warum es "Grundgesetz FÜR die BRD" heißt und nicht "Verfassung des deutschen Volkes"? Warum in dieser alliierten Doktrin eine "Ewigkeitsklausel" und der Ausschluß von Volksabstimmungen drinsteht?
Wie sagte der (machtlose) Bundespräsident: "Ist es nicht schön daß Deutschland heute nur noch von Freunden umgeben ist"?
Sind die Deutschen heute wirklich schon so verblödet, daß sie gar nicht mehr merken, daß es seit dem ersten Weltkrieg nur um die Vernichtung des deutschen Staates als Wirtschaftsfaktor geht? Churchill wird in der Hölle bei jeder Bratspießumdrehung lachen, daß diese Aufgabe inzwischen die "Bundesregierung" übernommen hat.

 

Bernd Sydow aus Berlin

Dienstag, 03-11-09 08:52

Dem Kontrollrat gehörten auch die Sowjets an (bis 1.7.1948). Gerade sie hatten ein besonderes Interesse, ihre unzähligen Greueltaten, Vergewaltigungen und Raubzüge an deutschen Zivilisten zu vertuschen.

Die Wiedervereinigung Deutschlands bedeutete das Ende der Nachkriegszeit und brachte die volle Souveränität. Die Modalitäten regelte der Zwei-Plus-Vier-Vertrag.

Sollte laut diesem Vertrag dieses Gesetz alliierter Siegerwillkür noch immer gültig sein, muß von einem gravierenden Verhandlungsfehler der damaligen Kohl-Regierung gesprochen werden.

 

Hans Dampf aus Nürnberg

Dienstag, 03-11-09 08:31

"Nach Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 sind „strafbare Handlungen, in die Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige verwickelt sind.....Dies habe laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz nach wie vor Gültigkeit,"

Ist Deutschland wirklich souverän?

 

Michael Wolf aus Stuttgart

Dienstag, 03-11-09 03:30

Der Fall zeigt wie "souverän" wir doch mal wieder sind...

 

Udo Larres aus Kruft

Montag, 02-11-09 23:40

...aber NEIN das waren/ sind doch unsere "Befreier" und "Freunde"! Bitte nicht vergessen "Menschenrtecht" gilt NICHT für Deutsche! Kriegsende war ja erst letzte Woche ! Wo Verräter regieren wird sich nichts ändern ...es kann alles passieren!!
A. Merkel ist die polnische Ministerin für deutsche Fragen!...und die amerikanische Ministerin für deutsche Fragen! ...und die französische Ministerin für deutsche Fragen! und die britische Ministerin für deutsche Fragen! ...und GANZ BESTIMMT die israelische Ministerin für deutsche Fragen!.....

 

Klaus Liebig aus Zittau

Montag, 02-11-09 21:52

Der Bezug auf Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 ist unzutreffend. Diese Rechtsvorschrift wurde am 21.9.1949 durch die Bildung der Alliierten Hohen Kommission abgelöst durch das Besatzungsstatut ersetzt, das die Kontrollrechte der Alliierten weiterhin regelte. Auch diese Rechte endeten mit dem Abschluß des sogenannten "Zwei-plus-vier-Vertrages", der in Artikel 7 Deutschland die volle Souveränität in allen innen- und außenpolitischen Angelegenheiten zubilligte und am 15.3.1991 in Kraft trat. Wie der stellvertretende leitende Oberstaatsanwalt Helmut Lange gegenüber der Jungen Freiheit zu dieser Aussage kommt, ist mir unverständlich. Möglicherweise ist es nur ein Versuch, unangenehme Ermittlungen einstellen zu können.

 

Davin Bußmann aus Dorsten

Montag, 02-11-09 21:47

Schön, stellt euch vor, Deutschland wäre kein souveräner Staat... *Sarkasmus aus*

 

Volkmar Goldbach aus Nürnberg

Montag, 02-11-09 21:20

Verspätete Siegerjustiz, ganz eindeutig.

Moment mal, hieß es nicht, Deutschland sei im Zuge der Wiedervereinigung von 1990 ein souveräner Staat geworden?

Souverän, ohne die Macht und Möglichkeit einer durchgreifenden Strafverfolgung und Rechtsprechung?

Ich lach mich kaputt!

 

Hans Dampf aus Nürnberg

Montag, 02-11-09 21:19

Dies ist doch meines Erachtens ein weiterer Beweis dafür, dass Deutschland weiterhin kein souveräner Staat ist. Also nicht so, wie man uns offiziell seitens des 2+4 Vertrages Glauben machen will. Warum sonst haben gesetzlich Allierte immer noch Sonderstellung. Die Deutschen sollten genauso das Recht haben, Verbrechen an Landsleuten aufzuklären. Das ist nicht nur Siegerjustiz sondern hat etwas damit zu tun, dass Deutschland weiterhin immer noch nach der Pfeiffe der Allierten tanzen muss.

 

Leon Degrelle aus Tarragona

Montag, 02-11-09 21:00

Im Westen nichts neues!

http://www.webarchiv-server.de/pin/archiv00/3500ob07.htm

Nicht nur die Russen, alle anderen auch.

 

Michael Pfeifer aus Leipzig

Montag, 02-11-09 20:32

"Nach Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 sind „strafbare Handlungen, in die Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige verwickelt sind“, von der Zuständigkeit deutscher Gerichte ausgenommen.

Dies habe laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz nach wie vor Gültigkeit, sagte Lange. "

Der ultimative Beweis das die Bundesrepublik auch 2009 KEIN souveräner Staat ist.

 

Dirk Pöhlmann aus .

Montag, 02-11-09 17:23

Siegerjustiz.

 
 

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