Deutschland

Mittwoch, 01.07.2009

Hoffnungsvoll nach Irland schauen

Von Karl Albrecht Schachtschneider

Hat Karlsruhe ausgewogen entschieden? Foto: Pixelio/Campomalo

Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts läßt erwartungsgemäß den Vertrag von Lissabon passieren, macht aber dessen Ratifikation von einem neuen Begleitgesetz abhängig, welches die Gesetzgebung gegenüber der Regierung stärkt. Die Demokratie, den Rechtsstaat und auch den Sozialstaat hat das Gericht jedoch nicht gegen die ´Diktatur der Bürokraten‘ verteidigt.

Die Subsumtion unter seine dogmatisch weitgehend richtigen Rechtssätze ignoriert die Machtfülle der Union. Die Wirtschaftsordnung schützt es nach wie vor nicht vor dem Marktradikalismus des Binnenmarktprinzips, zumal die Finanzmärkte nicht vor der weltweit wirksamen Kapitalverkehrsfreiheit. Die Handelspolitik überläßt es weiterhin der ausschließlichen Zuständigkeit der Union, welche sich einseitig dem Freihandel verpflichtet. Die Bundeswehr wird zu Kriegen in aller Welt verpflichtet.

Die wesentliche Rechtsetzung ist Sache der Union, deren Organe nicht demokratisch zu legitimieren vermögen, auch nicht das Europäische Parlament. Das sieht der Senat nicht anders. Von den wichtigsten Politiken bleibt dieses „Parlament“ ohnehin ausgeschlossen, vor allem von der Militär-, Wirtschafts- und Währungspolitik. Der Europäische Rat wird ermächtigt, die vertragliche Verfassungspolitik (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments durch Beschluß zu ändern, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen.

Gericht stärkt die Legislative

Für dieses vereinfachte Vertragsänderungsverfahren verlangt das Gericht ein Gesetz von Bundestag und Bundesrat. Diese Verfassungskorrektur ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerden, ändert freilich im Parteienstaat wenig an der Entmachtung des Volkes. Das Gericht stärkt die Legislative, entgegen dem Vertragstext, auch, wenn die familienrechtlichen oder die strafrechtlichen Befugnisse der Union erweitert werden sollen. Zudem wird der militärrechtliche Bundestagsvorbehalt aufrecht erhalten.

Auch die Flexibilitätsklausel darf ohne Zustimmung der Legislative nicht derart genutzt werden, daß sie weitere Hoheitsrechte auf die Union überträgt. „Die Integrationsverantwortung“ sollen „die staatlichen Vertretungsorgane der Völker“ wahrnehmen. Aber das Defizit demokratischer Legitimation des mächtigen Gerichtshofs spricht der Senat gar nicht erst an. >>



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Bernd Möller aus Baden

Freitag, 03-07-09 12:23

Also wenn ich sehe, in welchen Händen die Souveränität unseres Landes liegt und welche (linken) Blüten unsere Politische Landschaft prägen, lasse ich mich lieber von Brüssel regieren. Schlimmer kann das auch nicht mehr werden ;)

 

Benji Prell aus Reutlingen

Freitag, 03-07-09 12:13

Hans Holt hat vollkommen Recht mit dem was er schrieb.
Die EU und seine Vorgängerformen wurden erfunden, vordergründig, um den Frieden in Europa zu gewährleisten und hintergründig, um dem Markt, dem Geld und der Wirtschaft eine sagenhafte Spielwiese zu bauen. Das mit dem Frieden haben sie sogar beispiellos umgesetzt. Denn nie zuvor in der Geschichte der Menschheit, hat sich eine politische Konstruktion so viel Macht angeeignet, ohne auch nur (innereuropäisch) einen Menschen zu töten.
WENN, sich ein Grüppchen von Leuten das Ziel setzten, so viel Macht wie möglich zu erreichen, und das ohne Aufsehen zu erregen, ohne Krieg und gewalttätige Aktionen....nur mit ENORMEN propagandistischen und perfiden Mitteln, dann hätten wir die EU!

 

ALON AMSELLEM aus tel aviv

Donnerstag, 02-07-09 02:25

Das Rezeptpflichtige-Mittel von dem Irland in dieser Krise viel profitieren soll nennt man(wie umsonst)ausgerechnet in tel aviv:''Deutscher Egoismus''.

 

Olaf Ditges aus MG

Mittwoch, 01-07-09 23:12

Was kann uns Irland helfen? Glaubt ihr wirklich, daß sie dieser längst verselbstständigte Machtapparat dadurch aufhalten lassen wird? Irland kann allenfalls ein weiteres mal die Unrechtmäßigkeit der EU für alle sichtbar aufzeigen, nach einer Anstandsfrist wird es weitergehen als wäre nichts gewesen.

 

Michael Schärfke aus Berlin (Preußen)

Mittwoch, 01-07-09 19:44

Das sogenannte Bundes"verfassungs"gericht verteidigt nicht die Demokratie oder eine nicht existente deutsche Verfassung, sondern die Herrschaft der Machthaber, denn von denen wird es personell bestückt, die angeblich unabhängigen Richter sind dem Auftrag der sie einsetzenden und protigierenden Politiker und Parteien verpflichtet!

 

Existimator Impius aus Bielefeld

Mittwoch, 01-07-09 16:46

Wir können froh sein, daß Tschechien und Polen der EU beigetreten sind, denn dort muß der Präsident noch der EU-Verfassung zustimmen!
Die deutschen Massenmedien machen schon fleißig Propaganda, ich zitiere mal eines der übelsten Linksblätter überhaupt, das »Westfalen-Blatt«:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2009-06/14307995-westfalen-blatt-d[..] ist aber auch Schluss sein mit den Gejammer, wieder einmal von Brüsseler Gesetzen überrollt worden zu sein. Und die sind ja nicht immer schlecht. Beispiele gefällig? Grenzüberschreitende Handy-Gespräche werden für die Verbraucher billiger und das System der Agrarsubventionen wird transparenter.«
Was für Argumente! Diese »Qualitätsjournalisten« machen mich wütend.
»Nun wissen die Iren bei der Volksabstimmung im Oktober, dass Europa auf ihr Ja wartet. Denn die EU ist Dublin weit entgegen gekommen. Und in Prag gehen Vaclav Klaus ebenso wie seinem Kollegen in Warschau, Lech Kaczynski, die Ausreden aus. Noch in diesem Jahr müssen sie den Vertrag von Lissabon unterschreiben.«
*KOTZ*

 

Hans Holt aus Berlin

Mittwoch, 01-07-09 15:25

Schachtschneider bringt es professoral auf den Punkt. Aber geändert wird nichts! „Das Urteil überrascht angesichts der parteilichen Besetzung des Gerichts nicht,“ stellt er fest. Das sieht auch meine halb blinde Großmutter. Sein Fazit, „Nur die Völker sind befähigt, das Recht zu verwirklichen. Große Politik bedarf der Volksabstimmungen. Als Wächterrat des Parteienstaates hat sich der Zweite Senat bestens bewährt, als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet,“ ist zutreffend, aber Butterweich. „Als Gericht des Volkes hat es sich verabschiedet!“ Es war noch nie ein Gericht des Volkes, von Anfang an, so wie die Bundesrepublik Deutschland nicht ein Produkt des gesamten Deutschen Volkes ist. Manche mögen meinen, man sollte zufrieden sein, mit dem was man hat, es könnte schlimmer kommen. Was ist schlimmer? Wir werden von Politikern regiert, die wir nicht wollen. Wir leben in einem Gebilde, was wir nicht wollen und wir werden verspottet, wenn wir sagen, was wir wollen.

 
 

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