Deutschland

Freitag, 06.11.2009

Luftangriff: Bundesanwaltschaft soll ermitteln

 

DRESDEN. Im Fall des Luftangriffes auf zwei von den Taliban entführte Tanklaster hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden das Verfahren gegen den verantwortlichen Oberst der Bundeswehr an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe abgegeben. Die obersten deutschen Ermittler sollen nun klären, ob der Militärschlag mit dem Völkerstrafrecht vereinbar war.

Bei dem Angriff amerikanischer Kampfflugzeuge auf die zwei mit Benzin beladenen Fahrzeuge waren am 4. September laut Untersuchungen der Afghanistan-Schutztruppe Isaf zwischen 17 und 142 Menschen ums Leben gekommen, darunter möglicherweise auch Zivilisten. Den Luftschlag hatte der deutsche Isaf-Kommandeur im Wiederaufbauteam Kundus angeordnet. (ms)

> Grüne fordern Entschuldigung




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Frank F. aus Franken

Montag, 09-11-09 21:46

Guten Tag, Herr Schulz
[Zitat]
„Welche juristische Instanz sollte dem widersprechen?“
z.B.: der internationale Strafgerichtshof im Haag.
[Zitat Ende]

Das ist sehr unwahrscheinlich. Der int. Strafgerichtshof ist ein Ableger der UNO. Mit einem Vorgehen gegen ISAF würden sich die Vereinten Nationen ins eigene Fleisch schneiden.

Schauen Sie sich zudem mal die Photos der bisherigen Fälle des IStGH an: Ausschließlich Afrikaner. Fast schon rassistisch, das. Wer auch nur einen Fürsprecher im Westen hat, landet offensichtlich nicht vor dem IStGH.

Solange nicht ein ISAF-Kommandeur komplett wahnsinnig wird und meint, im Stil von "Apocalypse now" oder noch schlimmeren Vorbildern Leute schlachten zu müssen, wird auch der IStGH kein Interesse haben.

 

Thomas Schulz aus Leipzig

Montag, 09-11-09 10:33

Hallo Herr Frank F.
„Welche juristische Instanz sollte dem widersprechen?“
z.B.: der internationale Strafgerichtshof im Haag.

Zitat Aus Wikipedia:
‚Die rechtliche Situation der ISAF-Soldaten ist als relativ unsicher zu bezeichnen, da beim Einsatz von Schusswaffen, zur Abwehr von Gefahren für das eigene Leben oder das der Kameraden, das Recht der beteiligten Nationen gilt. Ein Gebrauch der Schusswaffe deutscher Soldaten etwa wird von der deutschen Staatsanwaltschaft auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht. Auch gelten besondere Richtlinien; so dürfen beispielsweise grundsätzlich keine Waffen gegen Menschenmengen oder Kinder eingesetzt werden.’

 

Waldemar Pabst aus Berlin

Montag, 09-11-09 06:29

Es ist erstaunlich, wie gering die Kenntnisse zum (Kriegs)-Völkerrecht sind. Kein Soldat kann dafür bestraft werden, daß ihn seine Regierung in einen - von mir aus völkerrechtswidrigen Krieg - schickt. Für diesen Verstoß gegen das "jus ad bello" hätten sich Politiker zu verantworten. Ein Soldat hat sich für das "jus in bello" zu interessieren. Und genau darum geht es in diesem Fall mit dem deutschen Oberst und den Tanklastzügen. Es wird geprüft, ob er die Rechte verletzt hat, die im Krieg gelten.
Übrigens ist die völkerrechtliche Situation für die BW-Soldaten in Afghanistan eindeutig: sie befinden sich im Krieg. Es ist lediglich den naiven Skrupeln unserer Politiker geschuldet, daß man in Deutschland Krieg nicht Krieg nennen will.

 

Bernd Stanetzek aus Bünde

Sonntag, 08-11-09 20:58

Lieber Herr Ohnesorge aus Berlin.Sie treffen mit Ihrem Beitrag den Nagel auf den Kopf,nämlich,das Deutschland als Nation nicht hinter seinen Soldaten steht.Weder die Politiker(die das ja zu verantworten haben),noch das deutsche Volk.Aber das kennen wir ja aus den beiden Weltkriegen schon zur Genüge.Leider.Es mmacht einen wütend wenn man höhrt und sieht,wie heute über deutsche Soldaten geurteilt wird,die im guten glauben an ihr Vaterland ihr Leben für dieses geopfert haben.Auch ich habe gediehnt und im Dreck gelegen und es macht mich um so wütender wie über unsere Soldaten heute hergezogen wird.Ich sag`s ganz ehrlich,ich schäme mich dafür.Kein Volk der Welt geht so mit seinen Soldaten um.

 

Frank F. aus Franken

Sonntag, 08-11-09 20:34

[Zitat]
Thomas Schulz aus Leipzig
Herr Papst, daß in Afghanistan ‚Krieg herrscht’ (was ich Ihnen gern zugestehen will) wird, wenn dieser Krieg nicht völkerrechtlich als solcher anerkannt ist, im Ernstfall keinen unserer Soldaten vor dem Richter retten.
[Zitat Ende]

Hallo Herr Schulz,
ich denke die von Ihnen vorgenommene strikte Unterscheidung von Krieg und Nicht-Krieg wird den heutigen völkerrechtlichen Gegebenheiten nicht gerecht. Durch das ISAF-Mandat sind friedenserzwingende militärische Maßnahmen von der UNO für Afghanistan genehmigt worden. Dies ist zwar kein Krieg, aber eine von der UNO legitimierte Gewaltanwendung, die von den Truppen der teilnehmenden Nationen vollzogen wird. Welche juristische Instanz sollte dem widersprechen?

 

Thomas Schulz aus Leipzig

Sonntag, 08-11-09 15:54

# Frank F. aus Franken

Soweit ich das beurteilen kann handelt es sich beim ‚Völkerstrafrecht’ um den Versuch der juristischen Verbrämung politischer Demütigung von geschlagenen Kriegsgegnern. Oder sollten sich neuerdings ganze Völker strafbar machen können ?
Zum anderen haben Sie grundsätzlich natürlich Recht daß in Afghanistan eigentlich afghanische Behörden für die Ermittlung von Straftätern zuständig sein müssten.
Meist ist es jedoch in solchen Fällen der internationalen Solidarität so, daß in bilateralen Abkommen zwischen Helfer und umHilferufendem meist vereinbart wird die Kompetenz in Strafsachen die die kämpfenden Helfer betreffen den Ermittlungsbehörden des Helferlandes zuzuweisen. So wohl auch in Deutschland.
Das ist aber eine einfache Kompetenzzuweisung die keinerlei Einfluß auf die völkerrechtliche Frage von Krieg oder Frieden hat. Genausowenig wie die Frage wann irgendein – und sei es auch noch so mächtiges – Militärbündnis nach seiner Satzung einen Verteidigungsfall für gegeben hält. Das sind reine Interna dieses Bündsnisses ohne jede – zumindest unmittelbare – völkerrechtliche Relevanz. Natürlich werden die USA versuchen ihre Vorstellungen vom jeweiligen Status als Völkerrecht durchzudrücken. Aber Verteidigungfall des Bündnisses xy ist nun mal was anderes als völkerrechtlicher Kriegszustand.

 

Thomas Schulz aus Leipzig

Sonntag, 08-11-09 15:32

# Waldemar Pabst aus Berlin

Herr Papst, daß in Afghanistan ‚Krieg herrscht’ (was ich Ihnen gern zugestehen will) wird, wenn dieser Krieg nicht völkerrechtlich als solcher anerkannt ist, im Ernstfall keinen unserer Soldaten vor dem Richter retten. Die Christal-Kampagne gibt doch bereits einen unschönen Vorgeschmack. Daß ich es auch nicht besonders honorig finde, wenn der General eines Staates dessen Truppen afghanische Hochzeits- und Beerdigungsgesellschaften unter Feuer nehmen nun ausgerechnet die Bundeswehr für eine nach militärischen Maßstäben sehr gezielte Aktion der Weltpresse als eine Truppe von blutrünstigen Schlächtern vorführt dürfen Sie mir bitte glauben. Aber ich habe von unseren amerikanischen ‚Freunden’ auch nichts anderes erwartet. Und glauben Sie, daß die Merkelregierung unsere Truppen vor den Nachforschungen ‚internationaler’ Gerichtsbarkeit schützen wird wenn es hart auf hart kommt ?

 

Paul Mannstein aus USA

Sonntag, 08-11-09 03:20

Nichts anderes als Nurenberg 1946 light.

 

Erwin Mahnke aus Bahrain

Samstag, 07-11-09 14:52

Nach dem Völkerstrafrecht können nur "schlimmste Menschenrechtsverletzungen" bestraft werden: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und der Angriffskrieg.

Die völkerrechtliche Definition von Kriegsverbrechen lautet Verstöße gegen die Genfer Konventionen oder die Haager Landkriegsordnung.

Nach letzterer gilt die "strenge Anweisung, Kriegshandlungen nur gegen militärische Objekte zu richten". Zivilpersonen und deren Eigentum dürfen nicht angegriffen werden. Kommen sie dennoch zu Schaden, werden solche »Kollateralschäden« vom Kriegsrecht nur geduldet, wenn sie als Nebenwirkungen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.

Kombattantenstatus und Definition der Taliban wäre zu klären.

 

Anna Luehse aus Hessen

Samstag, 07-11-09 11:58

# Thomas Schulz aus Leipzig
"...kann man nur jedem (deutschen) Soldaten empfehlen sich für diesen Einsatz nicht zur Verfügung zustellen."

So ist es! Ein in Gänze sehr guter Beitrag.

 

Frank Fischer aus Erfurt

Samstag, 07-11-09 11:13

Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein zeigt die Entartung, den weit fortgeschrittenen Verfall des politischen Systems, dem wir derzeit noch ausgesetzt sind, exemplarisch auf. Unsere Soldaten werden in einen schöngeredeten, völkerrechtswidrigen Terrorkrieg geschickt und wenn sie sich dabei verteidigen, bekommen sie es mit dem Staatsanwalt zu tun. Dies erklärt sich nur aus der realen Nichtsouveränität des Staates, der sich "deutsch" nennt, aber permanent gezwungen wird, gegen die vitalen Interessen des Deutschen Volkes zu agieren. Der Zusammenbruch der US-amerikanischen Hegemonie wird dem ein Ende setzen, sonst nichts. Dieser wird schnell und überraschend eintreten, wie der der Sowjetunion...

 

Frank F. aus Franken

Samstag, 07-11-09 10:05

Thomas Schulz aus Leipzig
[Zitat]
Sehr geehrter Herr Papst, wie ich bereits zu dem Paulwitz-Beitrag erläutert habe wäre der Angriff eben auch dann nicht völkerrechtskonform wenn alle Opfer Taliban gewesen sind, da im Frieden - der in Afghanistan nach offizieller Bekundung besteht
[Zitat Ende]

Offiziell wird der Friedensfall zwar bekundet, aber erinnere ich mich nicht recht, daß nach dem 11.09.01 der NATO-Verteidiungsfall ausgerufen wurde? Beruht nicht der BW-Einsatz auf diesem Verteidigungs- und Beistandsfall? - Demnach befinden wir uns de facto im Krieg - in einem Verteidigungskrieg gegen einen nicht näher definierten Angreifer, dem man mangels Postanschrift auch keine persönliche Kriegserklärung zustellen kann. Aber braucht es so etwas?

 

Frank F. aus Franken

Samstag, 07-11-09 09:55

Eine Anmerkung zu Waldemar Pabst:
[Zitat]
Sollten alle Opfer dieses Angriffs Taliban-Kämpfer gewesen sein, ist der Luftschlag völkerrechtskonform.
[Zitat Ende]

Der Angriff kann auch rechtskonform sein, wenn Nicht-Taliban betroffen sind. Begleitschäden lassen sich weder in einem Krieg noch bei Polizeieinsätzen ganz vermeiden. Das hängt dann von der Verhältnismäßigkeit ab.

 

Frank F. aus Franken

Samstag, 07-11-09 09:48

Eine Anmerkung zu dem Beitrag von Thomas Schulz:

Vielleicht haben Sie recht, daß zumindest ermittelt werden muß, weil offiziell Frieden herrscht. Allerdings stellt sich mir dann die Frage, warum dafür die deutsche Justiz zuständig und von "Völkerstrafrecht" die Rede ist.

Müsste nicht in diesem Fall die afghanische Justiz zuständig sein, da sich der Vorgang auf afghanischem Gebiet ereignet hat und zudem die deutschen Truppen auf Einladung/mit Duldung der afghanischen Regierung tätig ist?

Ist es nicht so, daß der afghanische Staat einen Teil seiner Exekutive in die Hände der ausländischen Truppen übertragen hat - ohne deren Hilfe er gar nicht existieren würde?

 

Waldemar Pabst aus Berlin

Samstag, 07-11-09 06:58

Es ist schon grotesk, wie von verschiedener Seite versucht wird, aus einem Kriegszustand in Afghanistan eine Art "peace light" zu konstruieren. Natürlich herrscht in dem Land Krieg, auch wenn er offiziell "unerklärt" ist. Und in einem Krieg sind Kombattanten legitime Kriegsziele. Nach meiner Kenntnis wurde auch der Krieg mit Polen 1939 nie offiziell erklärt, dasselbe gilt für den Partisanenkrieg in Jugoslawien 1941-45. Waren demnach wohl auch keine, nicht wahr?

 

Der Klaus aus Deutschland

Freitag, 06-11-09 20:42

"...Schutztruppe Isaf zwischen 17 und 142 Menschen ums Leben gekommen..."

Man merkt bei dieser präzisen angaben bereits wohin die Reise für Oberst Klein geht.

 

Otto Ohnesorge aus Berlin

Freitag, 06-11-09 17:46

Im deutschen Bundestag sitzen Leute, die nie gedient haben. Leute, die in den 70igern auf die Straße gingen und "Soldaten sind Mörder" gegrölt haben.
Leute, die sich bei einem öffentlichen Gelöbnis rumdrücken, weil es vielleicht ihre unangenehme Pflicht ist.
Leute, die kein Problem damit haben, daß unsere Soldaten dieses Gelöbnis versteckt im Bendlerblock leisten und nicht etwa, gefeiert durch das deutsche Volk, in der Öffentlichkeit. Dort wurde das Gelöbnis stets durch charakterlose Kleingeister gestört.
Niemand im deutschen Bundestag macht sich Gedanken darüber, daß er nur deshalb "Demokratie spielen" darf, weil es immer noch (Gott weiß warum) Männer und Frauen gibt, die bereit sind ihr Leben für ihr Volk zu opfern.

 

A. Müller aus der Pfalz

Freitag, 06-11-09 16:36

Worin besteht denn hier der Unterschied zwischen "Taliban" und "Zivilisten"? Neben dem einen lag eine Kalaschnikow, neben dem anderen nicht. Reine Definitionssache.

Das Ganze ist eine Farce.

 

Thomas Schulz aus Leipzig

Freitag, 06-11-09 15:30

Sehr geehrter Herr Papst, wie ich bereits zu dem Paulwitz-Beitrag erläutert habe wäre der Angriff eben auch dann nicht völkerrechtskonform wenn alle Opfer Taliban gewesen sind, da im Frieden - der in Afghanistan nach offizieller Bekundung besteht - eben alle Leute Zivilisten sind - auch Talibane und es keine völkerrechtliche Befugnis gibt im Frieden Talibane zu bombardieren.
Deshalb, Herr Bauer liegt es überhaupt nicht in ihrem Ermessen ob unsere Staatsanwälte gegen deutsche Soldaten ermitteln, sondern es ist eben sogar ihre Pflicht das zu tun.
Das ist die juristische Lage in die die BRD-Regierung deutsche Soldaten gebracht hat der aber selbstverständlich jeder Einsichtige zugestehen wird keinerlei Einfluß auf den vökerrechtlichen Status des dortigen Konfliktes zu haben. Da ich durchaus die politische Lageeinschätzung von Herrn Fischer (Kommentar zum Paulwitzbeitrag) teile kann man nur jedem (deutschen) Soldaten empfehlen sich für diesen Einsatz nicht zur Verfügung zustellen.

 

Ludwig Bauer aus Süddeutschland

Freitag, 06-11-09 14:28

Wehrdienst verweigern

Einem Land das seine Soldaten so schnöde im Stich lässt, und nichts besseres zu tun hat als Soldaten anzuklagen, den Staatsanwalt auf den Hals zu hetzen, so einem Land darf man die Treue aufkündigen, den Wehrdienst verweigern.
Es ist mir egal wie viele Taliban bei einem Einsatz getötet werden. Ich zähle nur meine Opfer. Aber dazu sind deutsche Politiker natürlich nicht in der Lage .
Unsere politiker können ja noch nicht mal unseren " Freunden " in die Parade fahren, die öffentlich ihren Verbündeten kritisieren.

Schwächlinge haben wir an der Spitze , aber keine richtigen Männer .

Leider

 

Rudolf Berger aus MUC

Freitag, 06-11-09 14:27

Als Angehöriger der Nachkriegsgeneration konnte Oberst Klein nicht wissen, was die USA unter "Luftangriff" verstehen. Die Überlebenden der US-Luftangriffe auf Hamburg, Dresden, Pforzheim und viele anderen deutschen Städte im 2. Weltkrieg hätten es ihm sagen können.

 

Waldemar Pabst aus Berlin

Freitag, 06-11-09 11:31

Sollten alle Opfer dieses Angriffs Taliban-Kämpfer gewesen sein, ist der Luftschlag völkerrechtskonform.
Da man offenbar weder etwas über den Status der Opfer, noch über deren Anzahl Konkretes sagen kann, wird dieses Verfahren ausgehen wie das Hornberger Schießen. Es ist sowieso grotesk, so ein Ermittlungsverfahren in die Hände von Sesselpupsern im ruhigen Deutschland zu legen. Dies wäre eigentlich die Aufgabe von Militärjuristen, die bei der kämpfenden Truppe in der Einsatzregion Dienst tun müßten.

 
 

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