Deutschland

Freitag, 05.02.2010

Aufenthaltsgenehmigung auch bei „Mini-Job“

 

Eimer und Wischlappen: Schon bei 175 Euro Monatslohn Anrecht auf Aufenthaltsgenehmigung Foto: Pixelio/C. Nöhren

BERLIN. Ausländer haben auch dann Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden. In dem Präzedenzfall hatte eine Türkin gegen das Land Berlin geklagt, das ihr vor zwei Jahren eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verweigert hatte.

Türkei um dauerhaftes Aufenthaltsrecht bemüht

Die Türkin arbeitete wöchentlich fünfeinhalb Stunden bei einer Reinigungsfirma als Putzfrau. Der Monatslohn von 175 Euro sei zu gering, als daß sie selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten könne, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Auch machte das Gericht geltend, daß sich die Frau inzwischen vom Ehemann getrennt hatte, dem sie zwei Jahre zuvor aus der Türkei gefolgt war.

Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht Berlin zurück verwiesen. Die türkische Regierung bemüht sich seit Jahren intensiv um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für ihre Staatsbürger innerhalb der Europäischen Union. Erst diese Woche bekräftigte ein Sprecher des türkischen Außenministeriums den Wunsch nach Einreise-Erleichterungen. Es gäbe keinen Grund mehr, Türken ohne Visum die Einreise zu verweigern. (FA)



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Manfred M. aus Augsburg

Sonntag, 07-02-10 18:54

Das Urteil ist ein ganz gewichtiger Grund, Türken ohne Visum die Einreise zu verweigern. Sind sie nämlich erst mal hier, wird man sie nicht mehr los. Ein Minijob bei einer türkischen Reinigungsfirma findet sich notfalls immer.
Ob unsere Politiker auch so weit denken? Die Türkei benimmt sich schon jetzt wie eine Besatzungsmacht. Wie wird dies erst nach einem EU- Beitritt?

 

Diktatur seit 6Kwo sagt: rechtsvorlinks aus Hamburg

Sonntag, 07-02-10 09:13

Der Tatbestand des Hochverrat besteht nunmehr seit 6 Wochen, bzw. seit 1.Dez.09 und niemand tut was.
Bernd aus Berlin sagt:
"Nach 1990 sind die Deutschen in einen kollektiven Tiefschlaf gefallen, aus dem es ein böses Erwachen geben wird."
Um Beute machen zu können braucht man Kriege.
Inszeniere einen Konflikt.
Benutze römisch divide et impera
Belohne den Verrat.
Reize ein Volk bis an seine Belastbarkeit.
Warte den Selbstläufer Effekt ab.
Auch der kommende (Bürger)Krieg ist nur eine Folge der Vorangegangenen. 1945/1990 hatten wir Versailles 2.1
2014 jährt sich der 100jährige Krieg gegen Deutschland und vergiss die Zwischenkriegszeiten, die gab es nicht ohne Tribut (Beute),siehe: http://plebiszit.blogspot.com/2009/11/eine-neue-zeitrechnung-beginnt-am.html

 

Ibrahim . aus Frankfurt am Main

Samstag, 06-02-10 21:54

-0-
Ja und ????????????????????
hemm also da fällte mir doch glatte was ein, die Stadt Berlin könnte sich ja wie, die Türkei verhalten, und auf das Urteil sch...., hätte ich nicht gedacht das man sich bei der Türkei was abschauen kann.

 

Ibrahim . aus Frankfurt am Main

Samstag, 06-02-10 21:54

-1-
Die Türkei wurde von Strasbourg verurteilte weil
Der Öcalan Prozess nicht fair war, was eigentlich niemanden erstaunen sollte.
Weile ein Kurde Seite 15 Jahren verschwunden ist.
Weile Kurden einfach so abgeknallte wurde.
Das sind mal drei Beispiele.
Alle drei Fälle dauerten etwas 4 – 5 Jahre.
Das urteil haben 13 Richter gesprochen, und für was der ganze Aufwande?? Die Türkei hatt bis heute nichts angesprochen. Nicht im Parlamente, nicht die Opposition Garnichts, nicht mal die Zeitungen. Und wie regiert die eu auf das Verhalten der Türkei? ich mein in dem Urteilsspruch wird ja ein neuer Prozesse gegen Öcalan geforderte?

 

Ibrahim . aus Frankfurt am Main

Samstag, 06-02-10 21:53

-2-
Die eu regierte Gar nicht kein Mahnung kein strafen kein Konsequenzen nichts. Aber jetzt könne sich ja die EU das aber doch ganz sparen ich mein warum wird Jahre lange ein teurer Prozess gegen die Türkei betrieben wenn am Ende sowieso die Türkei nicht regierte, und die eu der Sache nicht nachgeht für was????? das ganze eigentlich??? Ist ja nicht grade billige 13 Richter 4 Jahre lange zu bezahlen.

 

Ibrahim . aus Frankfurt am Main

Samstag, 06-02-10 21:52

-3-
Aber die EU wird der gescheite, in Berlin nachgehen, das ist so sicher wie ich diesen texte hier grade verfassen tu.
Tja dumm was ??? also der Türkin, mach ich keinen Vorwurf, wirklich nicht, sie nutze ja nur die Dummheit andere aus, was soll ich dagegen sagen wollen?

Es ist eine Frechheit von der Türkei sich jetzt sofort nach dem Urteilsspruch, gegen die Türkin in Berlin zu melden, und Anforderungen zu stellen.
Aber die Urteilssprüche gegen sich selbst also gegen die Türkei einfach, links liegen lassen. Gar nicht mal ansprechen.
Ohne Worte.

 

Otto Ohnesorge aus Berlin

Samstag, 06-02-10 12:53

Lieber Manfred M. aus Augsburg,

"Das sind unhaltbare Zustände daß Deutsche nicht mehr selbst entscheiden dürfen, welcher Ausländer hier leben darf und unterstützt werden muß."

Das durfte das deutsche Volk noch nie. Den Krieg haben wir nicht nur verloren. Wir durften nicht einmal kapitulieren. Es gibt keinen Friedensvertrag.
Wir waren völlig recht- und ehrlos. Ohne Würde.

Von allierten Gnaden durften wir ein von ihnen kontrolliertes GG basteln, welches uns bis heute rechtlos hält.
Selbst unser Staatsschatz, unsere Goldreserve, wird von den Amerikanern für uns "aufgehoben".
Wir leisten bis heute, z. B. in Afghanistan, nichts anderes als Frondienst.

Dem deutschen Volk traut bis heute niemand, nicht einmal die eigenen gewählten Vertreter.

 

Bernd Sydow aus Berlin

Samstag, 06-02-10 09:58

Nach der "kleinen" staatlichen Wiedervereinigung 1990 jubelten die Deutschen: Hurra, endlich haben wir unsere volle Souveränität zurück!

Davon kann spätestens seit Ratifizierung des Lissabon-Vertrags keine Rede mehr sein. Das deutsche Staatsvolk, der Souverän, ist längst nicht mehr Herr im eigenen Haus. Was haben "demokratische" Wahlen noch für einen Sinn, wenn unsere Parlamentsparteien Gesetze beschließen (müssen), die zu mehr als 80 Prozent in Straßburg und Brüssel formuliert werden?
Was haben deutsche ausländerrechtliche Verwaltungsanordnungen noch für einen Sinn, wenn sie durch Urteile des EuGh gekippt werden können?

Nach 1990 sind die Deutschen in einen kollektiven Tiefschlaf gefallen, aus dem es ein böses Erwachen geben wird.

 

Dieter Wolff aus Köln

Freitag, 05-02-10 19:27

Da unterschreiben unsere hervorragende Politiker diese wundervolle Verträge ( Mastrich,Lissabon )und haben nun nichts mehr zusagen. Wofür drücken diese Damen und Herren sich noch in Berlin rum? Geregelt wird doch jetzt alles von der EU, nur zahlen dürfen wir weiter. Das dicke Ei kommt noch auf uns zu, denn Griechenland ist Pleite! Schüss Euro, wie sagte Herr Waigel, der Euro wird immer hart bleiben! Wie konnten diese Gutmenschen nur die D-Mark hergeben?

 

Dirk Pöhlmann aus .

Freitag, 05-02-10 18:59

Ein Aufenhalts- RECHT gibt es nur in einem Land der Welt !

In den 192 anderen Ländern gibt es solch ein Anrecht nicht !

Ehrlich; ist so !!

 

Manfred M. aus Augsburg

Freitag, 05-02-10 18:24

Das sind unhaltbare Zustände daß Deutsche nicht mehr selbst entscheiden dürfen, welcher Ausländer hier leben darf und unterstützt werden muß. Ich wußte das gar nicht. Eine Frechheit von der Türkin, Deutschland zu verklagen. Hoffentlich wählen immer mehr Leute Parteien, die diese Zustände ändern wollen.
Die EU in dieser Form ist eine Zumutung.

 

Carsten Schulz aus Mannheim

Freitag, 05-02-10 17:54

Dieser 'Europäische Gerichtshof' ist ein Konstruktionsfehler, ein Hohn auf rechtsstaatliche Prinzipien. Er kann völlig wertfrei Gutmenschenurteile sprechen. Für die Folgen muss er ja nicht aufkommen. Auch die EU insgesamt nicht, denn die Sozialsysteme, die letztlich all das bezahlen müssen, bleiben in nationalstaatlicher Verantwortung.

 

Flo. M. aus Türkensozialamt BRD

Freitag, 05-02-10 16:10

Die Türkei scheint das beschissenste Land der Welt zu sein. Nicht mal die eigene Bevölkerung will dahin zurück. Lieber in D rumjammern, wie böse Sie hier behandelt werden.

Grundwissen für Diskussionen mit Angehörigen der türkischen Besatzungstruppen in der BRD:

http://www.formelheinz.de/index.php/20090908274/Kultur/Wiederaufbau-in-Deutschland-Beitrag-d[..]

 

A. Müller aus der Pfalz

Freitag, 05-02-10 16:09

Wozu braucht die Türkei überhaupt noch eine Vollmitgliedschaft in der EU, wenn es schon heute dank Assoziationsrecht Ausnahmeregelungen ohne Ende zu geben scheint? Arbeitsrechte von Türken in Deutschland weiten sich mit der Dauer ihres Aufenthaltes aus und umgekehrt leiten die Gerichte aus dem Arbeitsrecht ein Aufenthaltsrecht ab.

Laut Verwaltungsgericht Berlin verdient die Türkin durch ihre Arbeit nur 1/4 ihres notwendigen Lebensunterhalts und "zeige auch sonst keine Bemühungen, ohne Sozialleistungen auszukommen". Ein echter Gewinn für unsere Gesellschaft also...

Wenn dann auch noch solche laxen Urteile zu Ungunsten unserer Sozialsysteme gefällt werden, braucht sich niemand zu wundern, daß die Kassen leer sind. Danke EuGH!

 

Dietrich Mainz aus Düsseldorf

Freitag, 05-02-10 16:02

Die EU hat wieder mal unsere Gesetze lahm gelegt und wir dürfen zahlen!
Nah bravo, so hat sich wieder mal bewiesen,wie weit die Türkei schon ihre Interessen vertreten bekommt. Kein Visum mehr, nicht nur Deutschland werden die Türken bald als Riesenreich nicht nur bis Wien gekommen sein, sondern mit noch einigen Glaubensbrüdern ganz Europa in Besitz nehmen.
Wer es fassen kann, der fasse es!
Nach welchem Recht wird die Frau, die erst kurz hier ist, von uns bezahlt? Wie ist es möglich, dass sie von 175€ auch noch Rechtsanwälte bezahlt? Sie ist doch Türkin!!! Erdogan reibt sich wieder mal die Hände über die dämlichen Europaer!
Wo können wir denn einmal abkassieren? Sicher nicht bei Muslimen, die sahnen hier nur ab, zu zigtausenden!!!

 

H Schauer aus Waldshut

Freitag, 05-02-10 15:50

Wer bezahlt denn das eigentlich alles? Die Lebens-haltungskosten, die Anwälte, die Gerichtskosten etc.?
Welch ein Aufwand, für die Türkei scheint er sich aber gelohnt zu haben!

 

Bernd Schmieder aus Berlin

Freitag, 05-02-10 15:40

Mir wäre es schon lieber, wenn die Türkin in der Türkei putzt. Es bleibt jedoch festzuhalten, daß sie ja nur kein Deutscher mehr buchen brauchte, dann hätte sie keinen Minijob. Neben dem Wahlverhalten sind die Deutschen also auch hier selbst schuld !
Über die Zuständigkeit ausländischer Mächte/Gerichte will ich mich lieber nicht auslassen.

 
 

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