Geschichte

Dienstag, 22.12.2009

Anwalt Demjanjuks kritisiert Pflichtverteidiger

 

Dienstausweis Demjanjuks von 1943 Foto: Wikipedia/неизвестен

MÜNCHEN. Im Prozeß um den wegen Beihilfe zum Massenmord angeklagten mutmaßlichen KZ-Wachmann John Demjanjuk ist es zum Streit zwischen den beiden Anwälten des 89jährigen gekommen. Demjanjuks Wahlverteidiger Ulrich Busch warf dem Pflichtverteidiger Günter Maull vor, auf der Seite des Richters zu stehen.

„Gehen Sie raus aus dem Verfahren, wenn Sie meinen, daß nur der Richter recht hat“, forderte Busch seinen Kollegen nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung auf. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Anträge auf Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens abgelehnt.

Nach Beendigung der Verhandlung kritisierte Busch den Pflichtverteidiger mit den Worten: „Der eigene Kollege sagt das Gegenteil von dem, was ich sage!“ und warf Maull vor, „staatsanwaltlicher als der Staatsanwalt“ zu sein. „Kommen Sie endlich auf unsere Seite“, rief Busch.

Nebenkläger schildern Erlebnisse

Demjanjuk folgte dem Prozeß am dritten Verhandlungstag im Rollstuhl mit geschlossenen Augen. Mehrere Nebenkläger schilderten ihre Verfolgung durch die Nationalsozialisten sowie die Ermordung ihrer Verwandten und Angehörigen in den Konzentrationslagern Auschwitz, Mauthausen und Sobibor.

In letzterem soll Demjanjuk Häftlinge in die Gaskammern getrieben haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen vor. Demjanjuk bestreitet, als sogenannter Trawnik (Hilfskraft) der Wachmannschaften in Sobibor gewesen zu sein. (krk)

 



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We Zo aus Deutschland

Mittwoch, 23-12-09 23:12


Nachtrag:
Demjanjuk ist der Beihilfe zum Mord angeklagt. Allerdings: Eine konkrete Mordtat kann ihm nicht nachgewiesen werden. Ungezählte, in der Befehlskette weit höher stehende SS-Männer wurden nie belangt oder aber freigesprochen, da sie unter »Befehlsnotstand« gestanden hätten. 1965 standen 12 ehemalige Angehörige einer in Sobibor eingesetzten SS-Wachmannschaft in Hagen vor Gericht. Sechs wurden freigesprochen, darunter Erich Lachmann, zeitweiliger Chef der Trawniki-Wachmannschaften in Sobibor. Vom Hamburger Landgericht freigesprochen wurden auch der Lager- und Ausbildungsleiter von Trawniki, General Streibel, samt all seiner deutschen SS-Untergebenen. Streibel und hätte nicht gewusst, wozu die Männer in Trawniki ausgebildet wurden. Die diese“ Verbrecher“ freisprechenden Richter wurden nicht wegen Rechtsbeugung belangt.
In seinem Buch »Einigkeit und Recht« berichtet Dr. Friedrich Wolff u.a. über den SS-Euthanasiearzt Dr. med. Borm, dem 6 652 Tötungen nachgewiesen worden waren und der gleichwohl freigesprochen wurde, »da dem SS-Obersturmführer angeblich nicht zu widerlegen war, dass er bei dem Massenmord ›hauptsächlich an einen Akt der Barmherzigkeit gedacht‹ habe«. Wolff stellt fest: »Die niedrige Zahl der Verfahren und der Verurteilungen wegen Kriegs- und Naziverbrechen war nicht irgendwelchen juristischen Fehlern geschuldet, sondern sie war das Ergebnis zielbewusster politischer Haltungen und politischer, z.T. vom Parlament getroffener Entscheidungen. Man wollte sich mit den Nazis nicht anlegen – man brauchte sie. Da liegt die Ursache der unterschiedlichen Ergebnisse der beiden deutschen Vergangenheitsbewältigungen. Die ehemaligen Nazis brauchte man, die ›Roten‹ brauchte man nicht – im Gegenteil.«
In der DDR benötigte man Nazis nicht, die Schuld auf sich geladen hatten. Das wussten die Betreffenden und flohen massenhaft in den Westen, mit feinem Gefühl dafür, wo ihnen vermeintliche Gerechtigkeit widerfahren würde – im Rechtsstaat, von alten Nazijuristen mit ausgestaltet.
Die DDR war ein Unrechtsstaat. Das weiß heute jedes Kind und beinahe jeder Volksvertreter. Im Zusammenhang mit den Brandenburger IM-Affären meinte daher auch Kerstin Kaiser, eine undemokratische, diktatorische, totalitäre Herrschaft dürfe niemals akzeptiert, verherrlicht oder verharmlost werden. So darf auch der folgende Fall keine Verharmlosung erfahren: In einem Rehabilitierungsverfahren wurden 1994 Urteile des Dresdner Landgerichts von 1949 gegen zwei 1933 im KZ Hohnstein wütende SA-Männer aufgehoben. Begründung: Sie seien 1949 summarisch ohne Nachweis konkreter Tatbeteiligung verurteilt worden. 1994 wurden beide SA-Männer zu Opfern des Stalinismus. Dem bereits erwähnten General Streibel, der nicht wusste, was in Sobibor geschieht, hätte in der DDR diese überaus zynische, dreiste Behauptung nichts geholfen – ein Unrechtsregime ist eben so.
Demjanjuk-Verteidiger Dr. Busch beim Prozess: »Wenn 65 Jahre deutsche Nachkriegsrechtsprechung dazu führten, die Befehlsgeber wegen Putativnotstand freizusprechen, ist das Ermittlungsverfahren und die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie die Durchführung einer Hauptverhandlung gegen den Angeklagten objektiv sachwillkürlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ... Die Anklage und der Eröffnungsbeschluss blenden die Freisprüche der Vorgesetzten der Trawniki-Männer sowie die historische Wahrheit aus

 

Bernd Stanetzek aus Bünde

Mittwoch, 23-12-09 20:31

Ich kann mich den Worten von Herrn We Zo aus Deutschland nur anschließen.Es ist sehr,sehr traurig was da in München gerade abläuft,nämlich jemanden anzuklagen,der auf Grund eines offensichtlichen Justizirrtums,aus der israeilischen Todeszelle entlassen werden mußte.Alle verantwortlichen Beteiligten sollten sich zu tiefst schämen,eine solche Schmierenkomödie abzuziehen.Man sieht der deutschen Rachejustiz regelrecht den Speichel zwischen den Lefzen rauslaufen.Ich hätte da auch noch einen Tipp für die Herrn Staatsanwälte. Ehemalige Flakhelfer dürften doch noch für geraume Zeit zur Verfügung stehen.Sie waren zwar die jüngsten und wohl auch Unschuldigsten,aber lezteres scheint ja bei solchen Prozessen keine wesentliche Rolle zu spielen.

 

Bernd Schmieder aus Berlin

Mittwoch, 23-12-09 17:18

Der chinesische Regimekritiker Liu Xiaobo sagte heute „Es muss ein Ende haben, das Worte ein Verbrechen sind“ So wurde es heute um 17,00 Uhr in der Tagesschau gemeldet.
Recht hat er, oder ? Ich dachte mir, dass das vielleicht zu diesem Thema passt. Wäre sicher besser als etwas falsches zu posten, oder ? So muss ich meine Verwunderung oder Nachfragen nicht verklausulieren und bringe auch die JF nicht in Bedrängnis.

 

We Zo aus Deutschland

Mittwoch, 23-12-09 12:43

Der Demjanjuk-Prozess in Deutschland, ist in meinen Augen eine Farce.
Wie kann ein 23 jähriger, nahezu rechtloser Kriegsgefangener, mitverantwortlich am Tod von 29 000 Menschen sein? Wenn ich mich recht erinnere, waren die Verantwortlichen der Lagerleitung im Durchgangslager Sobibor, in erster Linie Leute von Himmlers SD. und der SS. also der NS-Administration und nicht die ständig selbst mit dem Tode bedrohten zwangsverpflichteten Hilfskräfte.
Ich frage mich: Wer in Deutschland hat Interesse an solch einer Verhandlung? Wenn der Staat Israel diesen Mann schon vor Jahren hat laufen lassen müssten, welche Motivation treibt jetzt die deutsche Justiz, diesbezüglich erneut an? Wenn neuere Erkenntnisse, was die persönliche Schuld das Angeklagten nachweisen würde, aufgetaucht sind, warum stellt Israel keinen Auslieferungsantrag?
Ich persönlich glaube, die etablierten und mietbaren deutschen Geschichtsbewältiger, aus allen Bereichen unserer drei Säulen, dienen der Aufrechterhaltung des Geschichtsbildes der Siegermächte und gewiss nicht der seriösen Erforschung der historischen Wahrheit.

 

Der Klaus aus Deutschland

Dienstag, 22-12-09 16:21

"Mehrere Nebenkläger schilderten ihre Verfolgung durch die Nationalsozialisten sowie die Ermordung ihrer Verwandten und Angehörigen in den Konzentrationslagern Auschwitz, Mauthausen und Sobibor.

In letzterem soll Demjanjuk Häftlinge in die Gaskammern getrieben haben."

Und wenn es um einen Autounfall geht werden auch andere Autofahrer ihre Unfall Erlebnisse schildern, oder wie läuft das dann ab.

 
 

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