Freitag, 03.07.2009 Fragt endlich das Volk!
Von Michael Paulwitz
 Leipziger Montagsdemonstration, Januar 1990: Wir sind das Volk! Foto: Wikimedia/Bundesarchiv/F. Gahlbeck
Nach dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann der Souverän wieder aufatmen: Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ist gestoppt – vorerst jedenfalls. Das Begleitgesetz muß neu verabschiedet werden, weil es Bundestag und Bundesrat unabdingbare Beteiligungsrechte vorenthält und deshalb verfassungswidrig ist.
Das ist eine schallende Ohrfeige für alle leichtfertigen Euromanen in Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die den Vertrag bedenkenlos durchgewinkt haben. Der Traum vom Brüsseler Superstaat, in dem der Club der Regierungschefs in geschlossener Gesellschaft nach Belieben schalten und walten kann, ist damit erst einmal geplatzt.
Peter Gauweiler, Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg und die anderen Kläger haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg für das Europa der Vaterländer erstritten, der die Rechte aller europäischen Völker stärkt. Solange es kein „europäisches Volk“ gibt, das als Souverän agieren könnte, darf es auch keinen europäischen Bundesstaat geben. Karlsruhe sieht die EU als „völkerrechtlich begründeten Herrschaftsverband“, der „vom Vertragswillen souverän bleibender Staaten getragen wird“.
Karlsruhe stellte ein klares Stoppschild auf
Einem europäischen Bundesstaat dürfte Deutschland nicht ohne einen Akt der „Verfassungsneuschöpfung“ beitreten, in dem der „Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit“ erklärt würde. Wer einen solchen Akt vollziehen kann, wird nicht explizit gesagt, es liegt aber auf der Hand: Nur der Souverän selbst, das Volk, kann auf seine Souveränität oder Teile davon verzichten. Kein Bundesstaat ohne Volksabstimmung.
Ist die Europäische Union noch Staatenbund oder schon Bundesstaat? Noch entsprächen die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren denen einer internationalen Organisation, heißt es aus Karlsruhe. Jedoch: „Der Umfang politischer Gestaltungsmacht der Union ist – nicht zuletzt durch den Vertrag von Lissabon – stetig und erheblich gewachsen, so daß inzwischen in einigen Politikbereichen die Europäische Union einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist.“ Karlsruhe stellt hier ein klares Stoppschild auf: Bis hierher und nicht weiter.
Zwar sind die Verfassungsrichter vor der letzten Konsequenz, den ganzen Vertrag für verfassungswidrig zu erklären, zurückgeschreckt. Die Gefahr haben sie dennoch erkannt, und die Pflöcke, die sie dagegen einrammen, sind markant: Das Grundgesetz untersage „die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz“, Hoheitsrechte dürften nicht in einer Art und Weise an eine internationale Organisation wie die EU übertragen werden, daß daraus selbstherrlich weitere Zuständigkeiten abgeleitet werden könnten. >>

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