Freitag, 03.07.2009 Fragt endlich das Volk!
Von Michael Paulwitz
Das „tragende Prinzip der begrenzten und von den Mitgliedstaaten kontrollierten Einzelermächtigung“ muß gewahrt werden, fordert das Bundesverfassungsgericht; und vor allem muß sichergestellt werden, daß die demokratisch legitimierte Volksvertretung bei jedem weiteren Integrationsschritt das letzte Wort hat.
Das haben unsere Parlamentarier im Eifer des Ratifizierens glatt „vergessen“: ihr eigenes zentrales Recht sicherzustellen.
Ohne Zustimmung des Parlaments darf sich kein Regierungsvertreter im Rat überstimmen lassen, stellt die Karlsruher Entscheidung klar. Auch in Fällen, die im Lissabonner Vertrag so vorgesehen sind, darf das Vetorecht nur mit Zustimmung des Gesetzgebers aufgegeben werden.
Das „vereinfachte Veränderungsverfahren“, mit dem sich die EU-Kungelrunden künftige Kompetenzerweiterungen selbst genehmigen wollten, ist damit Makulatur. Daß das Bundesverfassungsgericht Bundestag und Bundesrat in letzter Minute an der freiwilligen Selbstkastration hindern muß, ist eine unsterbliche Blamage für das gesamte Hohe Haus und die Ländervertreter – die Karlsruher Kläger und alle, die mit Nein gestimmt haben, natürlich ausgenommen.
Straßburger Debattierclub ist kein Ersatz
Und noch eine billige Ausrede wird der Bundesregierung von den Verfassungsrichtern um die Ohren geschlagen: Das Europäische Parlament ist kein Parlament nach staatlichen Demokratieanforderungen, es kann keine parlamentarische Regierung tragen und keine politischen Leitentscheidungen treffen. Dieses strukturelle Demokratiedefizit ist nicht auflösbar, solange die EU, grundgesetzkompatibel, ein Staatenverbund bleibt.
Eine Erweiterung der Kompetenzen des Straßburger Debattierclubs ist deshalb kein Ersatz für die demokratische Mitwirkung der Bürger über ihre nationalen Parlamente. Weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus dürften daher nicht die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten aushöhlen. Angela Merkel mag dies getrost als persönliche Nachhilfestunde in Demokratie nehmen.
Der Jubel von Kanzlerin und Bundesinnenminister, Lissabon sei „verfassungsgemäß“, ist daher verfrüht. Zum einen zeigt der Dilettantismus, mit dem das Gros der Volksvertreter die ihnen vom Volk anvertrauten Kontrollbefugnisse durch ein blindes Ja zum Lissabonner Vertrag aus der Hand gegeben hat, daß Fragen der nationalen und staatlichen Souveränität bei ihnen nicht in besten Händen sind: Eine Volksabstimmung über Lissabon wäre nach wie vor die sauberste Lösung gewesen.
Lissabon muß Wahlkampfthema werden
Ebenso unangemessen ist die Hast, mit der die Koalitionsfraktionen noch vor der Bundestagswahl die von Karlsruhe verlangten Gesetzesänderungen durchpeitschen wollen. Ganz im Gegenteil: Lissabon, die Ausgestaltung der EU und das Verhältnis von nationaler Souveränität und supranationalen Befugnissen muß Wahlkampfthema werden.
Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag ihre in letzter Minute gesicherten Kontrollkompetenzen gebrauchen wollen – und sie haben geradezu die Pflicht, solche Volksvertreter zu benennen, die im Interesse der Nation wachsam und kritisch die Volkssouveränität gegenüber den Anmaßungen der Brüsseler Eurokratie verteidigen.
JF 28/09

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