Wissen

Montag, 23.11.2009

Diener der Rechtssicherheit

Von Björn Schumacher

Titel von Radbruchs Rechtsphilosophie: „Festsetzen, was rechtens sein soll“ Foto: Wikimedia/Muesse

Am 23. November 1949 starb der Rechtsphilosoph, Strafrechtler und Justizpolitiker Gustav Radbruch. Er war neben Carl Schmitt der einflußreichste deutsche Jurist des 20. Jahrhunderts. Der 1878 in eine nationalliberale, protestantische Kaufmannsfamilie geborene Radbruch − Mitschüler Thomas Manns im Lübecker „Buddenbrook-Gymnasium“ Katharineum − fand über eine frühe Tätigkeit als Armenpfleger sowie aus Solidarität mit der Industriearbeiterschaft zum ethischen Sozialismus (nicht zum Marxismus) und trat 1919 in die SPD ein.

Im Gegensatz zu Schmitt bekannte er sich zu Individualismus und parlamentarischer Demokratie. Schmitt, kreativster Denker des politischen Katholizismus, befürwortete vor 1933 eine autoritäre Präsidialdemokratie. Seine Schrift „Legalität und Legitimität“ deutete er später als „verzweifelten Versuch, das Präsidialsystem, die letzte Chance der Weimarer Verfassung, vor einer Jurisprudenz zu retten, die es ablehnte, zwischen Feind und Freund zu unterscheiden“.

Nachbarschaft des Todes

1916 wurde Radbruch Kriegsfreiwilliger − ein Lebensabschnitt, den er rückblickend in erstaunlich hellen Farben zeichnet: „Ich mußte mir die Frage vorlegen, was mich, den Individualisten von damals, den Pazifisten, unwiderstehlich ins Heer, in den Krieg, an die Front zog. War’s nur dies, daß ich von Kind auf durch meinen Vater mit militärischen Werturteilen in der Wolle gefärbt worden war? … In der Nachbarschaft des Todes zu leben zwingt den Menschen, sich mit den letzten Fragen philosophisch oder religiös auseinanderzusetzen, mit Tod, Leben, Gott und mit sich selbst. Ich hatte im Kriege die Bewährung vor mir selbst gesucht, ich fand sie auch, ich bin in den Gefahrlagen, die sich mir boten, immer kaltblütig und unbekümmert geblieben, im Unterschied von manchem Kameraden, dem das nicht gegeben war.“

Als Kieler Juraprofessor (1919-1926) wandte sich Radbruch der Politik zu. Während des rechtsgerichteten Kapp-Putsches von Aufständischen in „Schutzhaft“ genommen und zwischenzeitlich „zum Tode verurteilt“, agierte er nach dessen Niederschlagung souverän. Einerseits gelang es ihm, einige hundert gefangene Offiziere und Soldaten vor der Wut der Arbeiterschaft zu retten, andererseits hielt er die Grabrede für die in den Kämpfen getöteten 32 Kieler Arbeiter. Dieser Einsatz ebnete Radbruch den Weg zum Reichstagsabgeordneten (1920-1924) sowie in das Amt des Reichsjustizministers in den Kabinetten Joseph Wirth (1921/22) und Gustav Stresemann (1923). Zum Reformer wurde er unter anderem durch Gleichberechtigungsgesetze über die Zulassung von Frauen zum Schöffen- und Geschworenenamt sowie zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege.

Liberales Konzept für Strafgesetzbuch

Seine erste Amtszeit wird überschattet von der Ermordung des Kabinettskollegen Walther Rathenau. Radbruch entwarf das „Reichsgesetz zum Schutz der Republik“, das härteste Strafen bereits für Vorbereitungshandlungen politischer Anschläge androhte. „Nicht ohne inneres Widerstreben“, schrieb er seiner Frau, „habe ich mich in dieser Not- und Kampflage zur Todesstrafe gegen die Mitglieder des Mörderklubs entschlossen.“ Sein liberales Konzept zur Neufassung des Strafgesetzbuchs („Entwurf Radbruch“), das neben der Abschaffung der Todesstrafe sowie der Zuchthaus- und Ehrenstrafen auch das Vorliegen von Unrechtsbewußtsein als Strafbarkeitsvoraussetzung vorsah, wurde erst 1952 veröffentlicht. >>



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Philipp Kauder aus Jena

Montag, 23-11-09 16:20

Literaturempfehlung (auch und gerade für Nichtjuristen): Radbruchs "Einführung in die Rechtswissenschaft".

 
 

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