Freitag, 26.06.2009 Das Netz wird enger
Von Thorsten Hinz
 iphone: Überwachung der Infrastruktur Foto: Pixelio/Montage JF
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Die Neuregelung sieht vor, daß Netzseiten mit Kinderpornos nicht mehr aufgerufen werden können. Ein Stoppschild soll die Internetnutzer künftig auf gesperrte Seiten aufmerksam machen. Die Liste der gesperrten Seiten wird vom Bundes-kriminalamt geführt.
Das Gesetz ist ein gefährlicher Unsinn: Unsinnig, weil es am Kindesmißbrauch nichts ändern kann und wird. Gefährlich, weil es sich als Werkzeug eignet, um eine Büchse der Pandora zu öffnen. Seine Initiatorin, Familienministerin von der Leyen (CDU), nennt das Gesetz ein „wichtiges gesellschaftliches Signal“. Das ist es, aber ein anderes, als sie behauptet. Falsch liegen jedoch auch diejenigen, die eine grenzenlose Freiheit im Internet fordern und jeden Eingriff pauschal als Vorgriff auf die Diktatur verdammen. Eine Rechtsfreiheit im Internet kann es nicht geben, weil das, was sich in seinem virtuellen Raum bewegt, in unser reales Leben hineingreift und es mitbestimmt.
Nur zwei Beispiele: Zur Zeit wird der Plan der amerikanischen Suchmaschine Google diskutiert, komplette Bücher ins Internet zu stellen. Das wäre die Enteignung von Autoren und Verlagen und hätte unmittelbare Rückwirkungen auf die weitere geistige Produktion. Bereits jetzt übt Google durch die Hierarchisierung von Informationen eine unkontrollierte, unlegitimierte Macht aus, geistig, kulturell, letztlich politisch. Eine Einmischung des Staates zugunsten der Autoren- und Leserfreiheit ist durchaus geboten!
In den virtuellen Raum hinein verdoppelt
Ein qualitativ ganz anderes Beispiel sind Handy-Aufnahmen von körperlichen Attacken, die ins Internet gestellt werden. Die reale Qual und Demütigung des Opfers wird in den virtuellen Raum hinein verdoppelt. Die Frage, ob diese Verdoppelung einen zusätzlichen Straftatbestand bedeutet, wäre eine juristische Würdigung wert. Andererseits wäre es völlig unsinnig, deswegen das Medium unter Verdacht und Beobachtung zu stellen, vielmehr muß die reale Tat, auf die es ver- und die es beweist, desto konsequenter verfolgt werden.
Der behauptete Graben zwischen dem virtuellen Paralleluniversum des Internet und der realen Welt, der für die Verfechter der totalen Internet-Freiheit das Hauptargument bildet, existiert also nur teilweise. Der Berliner Politikwissenschaftler Herfried Münkler hat gegen die Annahme einer derartigen „ontischen Differenz“ eingewandt: „Nun ist aber gerade die Nutzung kinderpornographischer Internetseiten ein Beleg dafür, daß der ontische Graben an einigen Stellen übersprungen werden kann: Die Bilder vergewaltigter Kinder entstammen der Realität; nur deswegen sind sie in der Virtualität kapitalisierbar.“ Doch auch Münkler kommt im konkreten Fall zu falschen Schlußfolgerungen. Der Teufel steckt in den Details.
Einer der kompetentesten Politiker in dieser Frage, der wegen strafrechtlicher Ermittlungen kaltgestellte Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, bestreitet, daß der Konsum von kinderpornographischem Material mit dem Siegeszug des Internet quantitativ zugenommen habe. Die Tauschbörsen seien nicht offen zugänglich, sondern bildeten „geschlossene Nutzerkreise“. Nicht das Internet sei der zentrale Verbreitungsweg, sondern das Handy und der gute, alte Briefkasten. Was also, wenn die verstärkte Kontrolle des Internet lediglich dazu führt, daß der Schweinekram wieder ganz auf dem Postweg vertrieben wird? Will man dann eine Postzensur beschließen?

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