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Deutschland

Dienstag, 05.02.2008

Geschlechterkampf: Die „positive“ Diskriminierung von Frauen beschädigt den Rechtsstaat

Freiheit statt Feminismus!

Von Michael Paulwitz

Heulsusen. Männer, die über ihre strukturelle Benachteiligung jammern, die Diskriminierung des eigenen Geschlechts beklagen und sich organisieren, um wortreich ihre Rechte einzufordern – muß das sein?

Reicht nicht schon das feministische Gedöns? Brauchen wir da wirklich noch die „Männerrechtsbewegung“, die der Publizist Arne Hoffmann in seinem soeben erschienenen Standardwerk „Männerbeben“ umfassend porträtiert?

Doch, brauchen wir. Denn die einst als „Patriarchen“ geschmähten deutschen Männer sind längst auf dem besten Weg, die Deppen der Nation zu werden. Als Schüler sind sie prädestinierte Bildungsverlierer in einem von Frauen für Mädchen optimierten Schulbetrieb; als Jugendliche tragen sie das Hauptrisiko, zum Opfer von Kriminalität und Jugendgewalt zu werden; als Berufseinsteiger müssen sie sich oftmals wieder hinten anstellen; als Väter zittern sie unter dem Damoklesschwert, zum scheidungsversehrten „Zahlvater“ degradiert zu werden, dem als einzige Erinnerung an Ehe, Familie und Kinder der finanzielle und persönliche Schiffbruch bleibt.

Zaghafte Korrekturen im Unterhalts- und Scheidungsrecht

Im Unterhalts- und Scheidungsrecht hat der Widerstand gegen die offenkundige Männerdiskriminierung immerhin zu ersten zaghaften Korrekturen geführt. Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Reform begrenzt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehefrauen zugunsten von Kindern aus einer etwaigen neuen Beziehung des Ex.

Theoretisch ist dem zahlenden Papa auch die Vaterschaftsfeststellung leichter gemacht worden, wenn er den Verdacht hat, ihm sei ein „Kuckuckskind“ untergeschoben worden. Praktisch bleibt ihm das wirksamste Mittel, der anonyme Vaterschaftstest, weiter verwehrt: Sein Recht auf Gewißheit ist dem Gesetzgeber weniger wert.

Dabei wäre die Herstellung von Rechtsgleichheit gerade hier von elementarem staatspolitischen Interesse. Denn der Zusammenhang zwischen der jahrzehntelangen juristischen Väterdiskriminierung und dem „Zeugungsstreik“ der Männer, denen die Lust am Vatersein vergangen ist, läßt sich kaum leugnen. Ohne Geschlechtergerechtigkeit im Unterhalts- und Scheidungsrecht kein Anstieg der Geburtenrate, kein Ausweg aus der demographischen Katastrophe.



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