Dienstag, 20.05.2008
„Das ist ein Umsturz!“
Von Moritz Schwarz
„Entmachtung des Volkes, Entstaatlichung Deutschlands“
Sie betonen, Lissabon ist nicht nur eine Bedrohung für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft.
Schachtschneider: Der Lissabon- Vertrag ist in dreierlei Hinsicht ein Anschlag auf die Demokratie: Erstens werden die Volksabstimmungen gegen den EU-Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden von 2005 unterlaufen. Zweitens entmachtet der Vertrag den „Souverän“, das Volk, und zwar in allen Mitgliedstaaten.
Drittens, und das ist ein Ermächtigungsgesetz, ermächtigt der Unionsvertrag durch Artikel 48, Absatz 6 den Europäischen Rat im „vereinfachten Änderungsverfahren“ zur „Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen ... über die Arbeitsweise der EU“.
Das heißt, der nicht demokratisch legitimierte Europäische Rat – das sind die Staats- und Regierungschefs sowie die Präsidenten des Rates und der Kommission – kann die Bestimmungen des Vertrages und damit auch die „Spielregeln“, nach denen Politik und Gesetze gemacht werden, abändern, ohne daß die nationalen Legislativen oder auch nur das Europäische Parlament – das im übrigen kein wirkliches Parlament ist – zustimmen müßten.
In Österreich dagegen kann sich der Nationalrat diese Genehmigung vorbehalten. Die Kompetenz-Kompetenz sogar über die Verfassungsgesetze zu stellen, das nenne ich eine Diktaturverfassung. Ganz wesentlich dagegen richtet sich die Verfassungsklage.
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ist sich sicher: „Mit dem Lissabon-Vertrag ist der Widerstandstatbestand des Grundgesetzes erfüllt. Danach haben nun ‘alle Deutschen das Recht zum Widerstand ... gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen’.“ Für den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler formulierte er bereits dessen Organ- und Verfassungsklage gegen den Vertrag (JF 19/08).
Der 1940 in Hütten in Pommern geborene Rechtsanwalt leitete den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Schachtschneider formulierte bereits eine Vielzahl von Verfassungsklagen, darunter auch gegen den Vertrag von Maastricht, die EU-Verfassung und gegen die Einführung des Euro.
Wichtigste Veröffentlichungen: „Freiheit in der Republik“ (Duncker & Humblot, 2007), „Prinzipien des Rechtsstaats“ (Duncker & Humblot, 2006), „Freiheit – Recht – Staat“ (Duncker & Humblot, 2005), „Die Euro-Illusion“ (Rowohlt, 2001), „Die Euro-Klage“ (Rowohlt, 1998), „Res Publica Res Populi. Grundlagen der Republiklehre“ (Duncker & Humblot, 1997)
Der Vertrag von Lissabon: Er soll die gescheiterte EU-Verfassung ersetzen. Der Bundestag hat ihm am 24. April zugestimmt, am heutigen Freitag wird der Bundesrat folgen. Bis Mitte 2009 sollen ihn alle 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert haben. Lediglich in Irland wird am 12. Juni 2008 ein Referendum dazu abgehalten. Zwar verzichtet er formal auf die Merkmale einer Verfassung, doch erzielt er den gleichen Effekt: der Europäischen Union – wie einem Staat – eine einheitliche Struktur zu geben und sie zu einem Rechtssubjekt zu machen.
|