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Deutschland

Donnerstag, 03.12.2009

Juristen kritisieren Moschee-Kontrollen

 

Logo der Polizei Niedersachsen: nichts als „Beifang“ Screenshot: JF

HANNOVER. Nach Ansicht von Verfassungsjuristen verstoßen regelmäßige Polizeikontrollen vor moslemischen Einrichtungen gegen das Grundgesetz: „Kontrollen am Eingang zur Moschee verletzen das Grundrecht der Religionsfreiheit“, stellte der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, bei einer Expertenanhörung im Innenausschuß des niedersächsischen Landtags am Mittwoch in Hannover fest.

Seit 2003 werden in dem Bundesland nach Angaben des Innenministeriums „zwei- bis fünfmal im Jahr“ Moscheebesucher nach Freitagsgebeten „verdachtsunabhängig“ kontrolliert. Laut Innenminister Uwe Schünemann (CDU) dienen solche Überprüfungen dem „Erkenntnisgewinn im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus“.

Ungerechtfertigte Eingriffe in Religionsfreiheit

Weil dadurch aber bisher noch kein Extremist oder Terrorist, sondern 65 gesuchte Straftäter festgenommen wurden, bewerteten die befragten Juristen die Moscheekontrollen als „unverhältnismäßig“. Daß die Polizei aufgrund solcher Aktionen zahlreiche Straf- und Ordnungswidrigkeiten anzeigen konnte, sei nichts als „Beifang“, so Mahrenholz.

Veith Mehde, Professor für Staatsrecht an der Universität Hannover, bekräftigte in der Anhörung, daß auch durch das niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz „keine Eingriffe in die Religionsfreiheit“ zu rechtfertigen seien.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei forderten das Innenministerium auf, die verdachtsunabhängige Überprüfung von Moslems unverzüglich einzustellen. (vo)



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Bernd Sydow aus Berlin

Freitag, 04-12-09 12:06

Es gibt in weiten Teilen unserer politischen und juristischen "Eliten" die Tendenz, alles und jedes, was unserem Gemeinwesen und unserer nationalen Identität unzweifelhaft Schaden zufügt, mit bestimmten Begriffen und Termini zu rechtfertigen. Dazu gehören "Demokratie und Toleranz" ebenso wie "elementare Menschenrechte".

Seit kurzem kann man nun ein neues Wort hinzurechnen: - Religionsfreiheit -

 

O. Ditges aus NRW

Freitag, 04-12-09 03:56

beschränken Grenzkontrollen dann nicht die Reisefreiheit?

 

Dirk Pöhlmann aus . 2.

Donnerstag, 03-12-09 16:44

Da es nicht anders geht, ist zu fordern:

Per Gesetz sind alle religiösen Zeremonien ausschließlich in deutsch abzuhalten (einige Sätze in Latein u.ä. natürlich ausgenommen).

Jede Religionsgemeinschaft muss auf ihre Kosten in allen Räumen ihrer Kirchen/Zentren/Moscheen etc. Kameras mit Tonübertragung installieren, die online an den Verfassungsschutz übertragen.

Gibt es Unregelmäßigkeiten in den Übertragungen folgen Geldstrafen; bei Wiederholung wird der Laden zugeschlossen.

Artikel 4 Abs. 2 GG wird gestrichen, da zum Zeitpunkt die jetzigen Zustände nichtmal im Ansatz zu ahnen waren, und der Abs. 2 gleichzeitig ausgenutzt werden kann, um letztendlich das gesamte GG aushebeln zu können.

Toleranz ohne Regeln ist Selbstmord.

 

Dirk Pöhlmann aus .

Donnerstag, 03-12-09 16:34

Samstag 10:30 Uhr in Lüneburg: ein dunkelhäutiger Nichtchrist besucht den Gottesdienst der evangelischen Kirche. Kann er das ungehindert tun ? Ja. Kann er verstehen, was gepredigt wird ? Ja.

Sonntag 10:00 Uhr in Böblingen: ein dunkelhäutiger Nichtchrist besucht den Gottesdienst der katholischen Kirche. Kann er das ungehindert tun ? Ja. Kann er verstehen, was gepredigt wird ? Ja.

Freitag 17:30 Uhr in Duisburg-Marxloh: ein hellhäutiger Nichtmuslim (Deutscher) will am Freitagsgebet teilnehmen. Kann er das ungehindert tun ? Ich behaupte, dass er das an einem ungünstigen Tag mit seinem Leben bezahlen wird; heute hier in Deutschland ! Kann er verstehen, was gepredigt wird ? Nein.

Religionsfreiheit nach Art. 3 und 4 GG ??? bahhh !!!

 

Karl Strausberger aus Mainz

Donnerstag, 03-12-09 13:58

Jetzt mischen sich unsere Juristen auch noch in diese Sachen herein. Es gibt genug Probleme in diesem Land, die dringend juristisch aufgearbeitet werden müssten. Beispiel: die grenzenlose Einwanderung und dadurch entstehende Probleme. Geprüft werden müsste dringend, ob die Preisgabe des deutschen Volkes verfassungswidrig ist. Das Grundgesetz verlangt die Wahrung der Identität des deutschen Volkes als Souverän der Verfassung. Müsste nicht in einem Rechtsstaat die Abschaffung des deutschen Volkes als Hochverrat zur Anklage gebracht werden? Damit sollte sich Herr Mahrenholz einmal dringend beschäftigen.

 

Prabahindran Thambineera aus Zürich

Donnerstag, 03-12-09 12:20

Verdachtsunabhängige Kontrollen vs. 65 Straftäter?

Ich glaube, mit dem Begriff der "Religionsfreiheit" kann man OBEN für UNTEN erklären.

Die Frage ist doch die: Nich dass kontrolliert wurde, sondern WIE. C'est le ton qui fait la musique", wie man so schön sagt.

 

Buko B. aus Stadt am Waldrand

Donnerstag, 03-12-09 11:26

Artikelzitat: ...sondern 65 gesuchte Straftäter festgenommen wurden, bewerteten die befragten Juristen die Moscheekontrollen als „unverhältnismäßig“.

Das allein belegt, wie richtig diese Kontrollen im Hort des Friedens waren und sein werden.

 
 

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