Dienstag, 20.05.2008 Der Lissabon-Vertrag beseitigt de facto das Grundgesetz. Laut Artikel 20 gilt nun das Recht auf Widerstand
„Das ist ein Umsturz!“
Von Moritz Schwarz
Herr Professor Schachtschneider, Sie haben angekündigt, eine Minute nach der Verabschiedung des Lissabon-Vertrags durch den Bundesrat am heutigen Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe namens Peter Gauweilers eine einstweilige Anordnung gegen den Vertrag zu beantragen.
Schachtschneider: So ist es! Das Gericht wird Bundespräsident Köhler untersagen, das Zustimmungsgesetz auszufertigen und den Vertrag zu ratifizieren.
Damit wäre der Lissabon-Vertrag für Deutschland vorerst nicht gültig. Aber wird Karlsruhe dem Antrag auf einstweilige Anordnung auch stattgeben?
Schachtschneider: Der Lissabon-Vertrag ist ja nichts weiter als eine Neuauflage des gescheiterten Vertrages über eine Verfassung für Europa von 2004. Bereits dessen Ratifikation durch den Bundespräsidenten haben Peter Gauweiler und ich durch unsere damalige Klage in Karlsruhe verhindert. Genauso wird es diesmal wieder laufen. Da bin ich sehr zuversichtlich!
"Verhindern, daß der Vertrag völkerrechtlich wirksam wird"
Die einstweilige Anordnung bringt aber keine Entscheidung in der Sache selbst. Es geht dabei lediglich um einen Aufschub.
Schachtschneider: Richtig. Sie soll verhindern, daß der Vertrag völkerrechtlich wirksam wird, bevor Karlsruhe über unsere eigentlichen Klagen gegen den Vertrag entschieden hat. Das sind erstens die Organklage, die das Mitglied des Deutschen Bundestages Peter Gauweiler, und zweitens die Verfassungsbeschwerde, die der Bürger Peter Gauweiler in dieser Sache angestrengt hat, und die beide ich verfaßt habe und vertrete.
Was unterscheidet diese beiden Rechtsmittel?
Schachtschneider: Beide zielen auf dasselbe Ergebnis, die Verhinderung des Vertrages von Lissabon. Der Unterschied ist, daß eine Organklage nur von einem Verfassungsorgan, hier dem Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, die Verfassungsbeschwerde dagegen von jedem Bürger angestrengt werden kann.
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