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Härte und Haß gegen Bürger

Härte und Haß gegen Bürger

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Härte und Haß gegen Bürger

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Stellen Sie sich vor: Es ist tiefe Nacht, Sie liegen im Bett und schlafen – plötzlich fliegt die Tür Ihres Schlafzimmers auf, eine Stimme brüllt in den Raum, das Licht geht an, Sie schrecken hoch und starren in die Mündung einer Maschinenpistole. Vermummte, schwerbewaffnete Männer in schwarzen Kampfanzügen packen Sie, legen Ihnen Handschellen an und führen Sie ab. Die Männer sind Mitglieder einer Spezialeinheit der Polizei – und Sie haben keine Straftat begangen, sondern sich in einem Verein betätigt, der legal ist, aber als politisch unerwünscht gilt.

Weißrußland? China? Iran? Dort gibt es dergleichen auch, aber immerhin werden solche Fälle von Medien und Menschenrechtsgruppen angeprangert, wenn sie das drückende Gespinst aus Angst, Nacht, Korruption und Gewalt durchbrechen. Was aber, wenn ein solcher Fall in Deutschland geschieht? Dann lesen wir so etwas (Schreibfehler im Original):

„Der Chef der Bundespolizei geht mit aller Härte gegen Rechtradikale in den eigenen Reihen vor. Gegen einen verdächtiger Polizeihauptmeister wurde die GSG9 eingesetzt. Er ergab sich ohne Gegenwehr.“

Schablonensprache der „Qualitätsmedien“

Man fragt sich, was einen sprachloser macht: Der Fall selbst oder das armselige Gestammel, das in der Welt unter dem Titel „Verdächtiger rechtsradikaler Polizist gestoppt“ daherkommt. Wobei der Rosenheimer Polizist „gestoppt“ wurde, erfahren wir nicht. War er gerade im Begriff, jemanden zu ermorden? Nein, er ist „vermutlich rechtsextrem“, so das Springer-Blatt, oder er „soll tief in rechtsradikale Aktivitäten verstrickt sein“, wie der Focus als erster in derselben Schablonensprache berichtete. Diverse andere „Qualitätsmedien“ tippten die Phrasen ab, nirgends wurde ein eigener Akzent gesetzt, selbständig recherchiert, eine persönliche Meinung mitgeteilt, gar Kritik am Vorgehen der Polizei geäußert oder nach den Rechtsgrundlagen gefragt; überall dieselbe ängstliche Beflissenheit, ein paar Informationsbrocken wiederzukäuen und sich wegzuducken.

„Der Beamte habe sich aktiv in einem rechtsextremen Verein mit dem Namen ‘Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ engagiert’“, heißt es beim Fokus mustöpfisch; anscheinend ist die Artgemeinschaft den meisten Journalisten unbekannt, obwohl ihr der frühere NPD-Vizechef Jürgen Rieger zwanzig Jahre lang vorstand. Rieger war in den Jahren vor seinem Tod (2009) vor allem aufgrund seiner Versuche, Immobilien für die NPD zu erwerben, in den Medien präsent; wenig bekannt ist, daß er zum Beispiel ein Buch über „Ahnenverehrung“ schrieb und einen Verein leitete, der sich primär als heidnisch-religiöse Gemeinschaft versteht. Freilich hat Riegers Konzept von Heidentum eine starke politisch-gesellschaftliche Komponente, insofern er darunter in erster Linie die Verehrung der (germanischen) Vorfahren sowie den Willen, die eigene „Menschenart“ fortzupflanzen, verstand; selbst die Götter waren für ihn, ganz euhemeristisch, „vergöttlichte“ Helden ferner Vergangenheit.

Man mag so etwas kurios oder altbacken finden, aber bislang ist es nicht verboten, sich bei der Partnerwahl aus einem ähnlichen Genpool zu bedienen, seine Kinder Zöpfe oder Kniebundhosen tragen zu lassen, Jul statt Weihnachten zu feiern und Met zu trinken; selbst das Statut der Artgemeinschaft, nur „Menschen von überwiegend germanischer Abstammung“ aufzunehmen, kann kaum verboten werden, solange es noch Vereine gibt, in denen nur Katholiken, Hochbegabte, Frauen oder Menschen über einen Meter neunzig Mitglied werden können.

Polizeistaatsmethoden als PR-Maßnahme

Das einzige, was bislang gegen den Polizisten und den Verein, dem er nahesteht (oder in dem er Mitglied ist?), angeführt wurde, ist, daß dieser zu „Härte und Haß gegen Feinde“ auffordere – diese Formulierung im „Sittengesetz“ der Artgemeinschaft ist in der Tat von deutlicher Schärfe, findet sich aber in einem Kontext, in dem zuvor zu „Treue und Vertrauen, Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit“ usw. „gegenüber Verwandten, Freunden und Gefährten, Wachsamkeit und Vorsicht gegenüber Fremden“ gemahnt wird. All dies zusammen entspricht eigentlich selbstverständlichen Verhaltensweisen, und das „Sittengesetz“ verbietet außerdem „Mord, Vergewaltigung und Diebstahl, Mißgunst, Habgier und Neid gegenüber jedermann“, also auch gegenüber „Fremden und Feinden“ (die ja manchmal auch zu Freunden werden können).

Wer jedenfalls schon gelernt hat, „Härte und Haß“ zu zeigen, ist der Bundespolizeipräsident Dieter Romann, der am 1. August von Innenminister Friedrich eingesetzt wurde und seinem Dienstherrn nun vorführen möchte, daß neue Besen gut, also vor allem „gegen rechts“, kehren. Als Grund für die absurde Gestapo-2.0.-Inszenierung wurde angegeben, daß der „Verdächtige“ eine Schußwaffe besäße; die eigentliche Begründung lieferte Romann jedoch in strahlender Gutmenschlichkeit: „Mit dieser Aktion wollen wir zeigen, daß wir keine Rechtsradikalen in unseren Reihen dulden.“ Polizeistaatsmethoden werden im Gesinnungsstaat also zur PR-Maßnahme.

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